Partner:
-
-
Ganz eindeutig derjenige wer Vorfahrt hat!
Auch Blaulichteinsätze müssen mit der nötige Vorsicht getätigt werden. Einfach mit Blaulicht in eine Kreuzung einfahren geht nciht!Also ist hier der Fahrer des Polizeiwagens der Schuldige!
LG
Andi -
Diese beschriebene Situation ist nicht eindeutig zu beantworten.
Dazu müssten die genauen Daten vorliegen, Geschwindigkeit,
Abstand, wer hätte im Normalfall Vorfahrt usw.
Das steht nicht in dem Bericht!
Da braucht es schon eine genaue Analyse des Vorgangs. -
Richtig.

-
Meine Vermutung, der Streifenwagen befand sich auf der Vorfahrtstraße,
die alten Leute haben die optischen und akustischen Signale des Streifenwagens
überhört und übersehen.
Wäre der Vorgang anders, so wäre der Aufprall nicht so heftig gewesen,
denn Fahrzeuge mit Sonderrechten bremsen an Straßeneinmündungen stark ab,
wenn sie sich nicht auf einer Vorfahrtstraße befinden.Wäre interessant zu wissen, wie es weiter geht!
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!