Gute Frage, wie ist das mit unseren Gruppenbildern.....
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Wir sind hier Personen des öffentlichen Lebens
Person des öffentlichen Lebens ist ein unbestimmter Rechtsbegriff im deutschen, österreichischen und schweizerischen Zivilrecht für besonders bekannte Persönlichkeiten. Der Begriff beeinflusst das Recht auf Privatsphäre, die Zulässigkeit von Äußerungen in der Berichterstattung und das Recht am eigenen Bild.