Hallo ihr Lieben,
ich wollte mal auf diesem Wege darauf hinweisen, dass für uns Ältere ( zunächst nur für 1953 bis 1958 geborene) neue Führerscheine beantragt werden müssen. Der Antrag muss hierfür bis zum 19.01.2022 bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden.
Für Petra und mich habe ich heute einen Termin bei der Führerscheinstelle erhalten. Zur Beantragung muss man (zumindest bei uns ) persönlich erscheinen. Mitzubringen sind Bundespersonalausweis, alter Führerschein, biometrisches Passbild und Geld für Verwaltungsgebühr. Der alte Führerschein wird entwertet, behält jedoch bis zur Übersendung des neuen seine Gültigkeit. (evtl. problematisch bei Auslandsfahrten!).
Sollte die Ausstellung des alten Führerscheins in einem anderen als dem jetzigen Zuständigkeitsbereich erfolgt sein (z. B. Wohnsitzwechsel in einen anderen Landkreis) muss eine "Karteikartenabschrift" der ehemaligen Führerscheinstelle besorgt werden.
Der neue Führerschein hat dann eine Gültigkeit von 15 Jahren!
Wer keine Lust mehr auf Corona-Diskussionen hat, hier wäre mal wieder ein neues Thema über das sich vortrefflich streiten lässt. Schließlich hat man uns ja mal erklärt, unser Führerschein sei unbefristet gültig (zumindest wenn ich ihn nicht versoffen habe o.ä.). Wenn schon heute in der digitalisierten Welt halt erforderlich, dann doch aber wenigstens kostenfrei, oder?
Dies nur mal so zur Kenntnis für Alle die's betrifft oder nicht mehr dran gedacht haben. Vielleicht war das ganze ja schon Thema hier und ich hab's überlesen.
Liebe Grüße
Karl-Heinz