Handy bei der Autofahrt auf dem Oberschenkel ablegen: Laut Urteil verboten!

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Feiertag?
  • Wie blöd muss eigentlich der Richter beim Amtsgericht gewesen sein. Da merkt man in welchen Himmelsschlössern fernab der Realität die leben.


    Anstatt seinen Arsch Mal in ein Auto zu setzen und ein Handy auf den Oberschenkel zu legen - wer hat das noch nicht von uns getan - da merkt doch wirklich jeder (!) wie ablenkend und balancierend-herausfordernd das ist.


    Herr lass Hirn regnen in diese bayerische Amtsstube!!!!

  • Solange Du der Beifahrerin nicht minutenlang in die blauen Augen guckst..... :thumbsup:

    Na, da hast Du es ja selbst erwähnt... ...´


    Mit dem Smartphone sind aber viele mit dem Blick dem Verkehrsgeschehen abgewandt.. ..
    Ich weiß selber wie es sich anfühlt unbedingt noch schnell diese blöde Information lesen zu wollen und dann doch ganz bewusst zu merken bzw. mir selbst zuzugeben..... "Oh Mann jetzt warst du aber lange mit den Augen weg von der Straße". .. .. ..


    Ich persönlich habe es mir abgewöhnt und lasse das Telefon nur noch in der Tasche.. ..
    Frei sprechen ist schon angenehm.. ..
    Lesen kann ich auch später.. ..


    Aber ich weiß,, ,, ,, Ich hab erst vor kurzen einen gesehen der sein Filmchen auf dem Smartphone während der Fahrt schaut...
    Das war ein Könner... .... dem passiert nix und schon garnicht dem der nix dafür kann.

  • Nachrichten (whatsupp /sms) liest der Tipo doch sogar vor und man kann auch über Sprache welche verfassen und senden.
    Also selbst wenn du wären der Fahrt darauf nicht verzichten möchtest ist das an sich kein Problem.
    Ich schicke schon mal während der Fahrt whatsupps, insbesondere auf dem Weg zu einem Termin oder Treffen wo ich (wie üblich) wieder zu spät dran bin...mittels Sprachsteuerung geht das hervorragend.
    Ansonsten genieße ich auch eher das Fahren und über das Handy läuft max. die Mucke.

  • Jetzt sind schon einige Fahrzeugschlüssel von dem Verbot betroffen...z.B. der Smartkey von BMW.
    Da wollte ein Fahrer während der Fahrt einige Funktionen testen und wurde prompt erwischt.
    Hier hat auch der Richter in zweiter Instanz entschieden, daß dies auch verboten sei.


    Jetzt darf der Fahrer 100€ zahlen und bekam 1 Punkt.
    Zusätzlich darf er die Kosten des Verfahrens tragen...er wollte alles ohne Anwalt durchziehen, da dieser ihm schon vor dem ersten Gerichtstermin nicht vertreten wollte.


    LG
    Andi

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    Ich habe an euch nur eine Bitte: BLEIBT GESUND!

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