In diesem Fall handelt es sich um eine Manipulation einer Urkunde, nicht um eine Fälschung.
Hier wird nicht gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen, hier erlischt auch nicht die Zulassung,
Betriebserlaubnis, der Wagen ist auch weiter versichert.
Was viel schlimmer wiegt, hier wird gegen das Strafgesetzbuch verstoßen!
Lt. StGB § 267 mit Geldstraft oder bis zu 5 Jahren Haft, bei gewerbsmäßiger Manipulation,
oder Fälschung bis zu 10 Jahren Haft. Das würde also denjenigen blühen, die hier Personalpapiere
anbieten, wenn man diese erwischen würde.
Auf dem Werberahmen, Kennzeichenhalterung kann man es ohne Probleme machen!