Matze du hast Recht. Es gibt dieses Gesetz. Obliegt aber dem Ordnungsamt. Wir aber praktisch nie zu Anwendung gebracht! Wo kein Kläger, da kein Richter.
Das heißt, wenn du eine solche Garage in der Nachbarschaft hast, und da ist soviel Müll drin, das die Gefahr durch Rattenbefall besteht, kannst du beim Ordnungsamt dies zu Anzeige bringen.
Mfg
Andi
Ich glaube in Großstädten wäre ich da vorsichtig, wenn Du da dauernd an der Straße stehst obwohl Du eine Garage hast könnte das wohl zur Anwendung kommen. Hier in unserer kleinen Stadt wird das auch wenn jemand sich beim Ordnungsamt beschwert keiner eine Strafe bekommen. Rattenbefall wäre da wohl eine Ausnahme ![]()
Gruß, Matze
