Verstöße im Winter diese Strafen drohen.

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Feiertag?
  • Für Autofahrer zeigt sich der Winter derzeit in Deutschland von seiner unschönen Seite. Wer keine bösen Überraschungen erleben will, sollte sein Auto für Fahrten durch Schnee und Eis gut vorbereiten, sonst steigt das Unfallrisiko und es drohen zudem satte Bußgelder und sogar Flensburg-Punkte.
    Sommerreifen im Winter
    Letzteres kann die Fahrt mit unangemessener Bereifung einbringen. Wer bei winterlicher Witterung auf Sommerreifen unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld von 60 Euro sowie einen Punkt in Flensburg in rechnen. Noch höher kann das Bußgeld ausfallen, sofern andere Verkehrsteilnehmer behindert, gefährdet in einen Unfall verwickelt werden. Sind Sommerreifen Schuld an einem Crash, kann dies zudem den Versicherungsschutz gefährden. Ab dem 1. Januar 2018 wird das Bußgeld für die situative Winterreifenplicht übrigens auf 75 Euro angehoben. Außerdem kann die Polizei künftig neben dem Fahrer auch den Halter belangen.
    Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten kontrollieren
    Nur 10 Euro kostet es, wenn man nur mit einem freigekratzten Guckloch in der Frontscheibe losfährt. Der Gesetzgeber verlangt, dass alle Scheiben möglichst großflächig freigekratzt werden. Schnee oder Eis sollen nicht die Sicht behindern. Ebenfalls von Eis befreit werden müssen vor Fahrtbeginn Scheinwerfer, Blinker und Rückleuchten. Wer, um die Scheiben von Schnee und Eis zu befreien, sein Auto längere Zeit im Stand warmlaufen lässt, kann für diese Umweltsünde übrigens mit zehn Euro belangt werden.
    Wiederum etwas teurer wird es, wenn man mit einer Schneeschicht auf dem Dach unterwegs ist. Wird die weiße Pracht nicht entfernt, ist ein Bußgeld von 25 Euro vorgesehen. Ein Schnäppchen ist hingegen die Fahrt mit verschneiten Kennzeichen: Hier beträgt das Bußgeld lediglich fünf Euro.

  • Dss ist noch viel zu günstig......ich habe auch noch nie gehört das man ein Bußgeld bekommt fürs Auto warmlaufen lassen......


    Sicherheit sollte immer an erster Stelle stehen.


    LG Thomas :thumbup:

  • Wer, um die Scheiben von Schnee und Eis zu befreien, sein Auto längere Zeit im Stand warmlaufen lässt, kann für diese Umweltsünde übrigens mit zehn Euro belangt werden.

    Wenn ich das mal wörtlich nehme steht da das man das Auto nicht auftauen lassen soll. Ganz ehrlich, wenn ich während des Kratzens mein Auto laufen lasse damit es von innen dann nicht nach dem Kratzen noch beschlagen ist - da könnte mich jeder am Allerwertesten, das werde ich weiter so machen! Die Alternative hieße nämlich erst Kratzen und dann wenn ich drin sitze im Stand laufen lassen bis die Scheiben gescheit frei sind von innen... mit Lappen, Schwamm und Co bekommt man die nicht so gut frei wie mit dem Gebläse, ist nun einmal so!


    Gruß, Matze

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