Es ist doch keine Pflicht die Inspektionen beim Freundlichen machen zu lassen, wenn ich aus der Garantie draußen bin oder? Ich geh nur noch zum Freundlichen falls die Software Probleme macht. Mittlerweile meide ich das Autohaus weil ich keine lust auf die dummen Kommentare habe.
Danke und Gruß
Domé
Natürlich bist du in der Werkstattwahl frei. Du kannst sogar innerhalb der Garantiezeit die Wartungen bei einer beliebigen Werkstatt machen lassen, auch bei freien Werkstätten ohne eine Herstellerbindung. Man muss sich aber streng an den Fiat-Wartungsplan halten und die vorgeschriebenen Schmierstoffe usw. verwenden. Die Werksgarantie bleibt davon unberührt. Die freie Werkstattwahl ist gesetzlich verankert.
Aber sobald eine Wartung nicht bei einem Fiat-Vertragshändler oder bei einer Werkstatt mit Fiat-Servicevertrag durchgeführt wurde, gibt es keinerlei Kulanz (freiwillige Leistung des Herstellers) nach der Garantie. Dein Meister hat leider recht.
Bei einem VW Passat habe ich, weil ich immer bei VW war, auch eine gewisse Zeit nach der Garantie, nach der 2-jährigen Garantie einen vorzeitigen Zahnriemenwechsel (ich glaube nach 3 Jahre) kostenlos bekommen, weil dieser rissig war und sogar ein nagelneues Getriebe für lau (hier waren es ca. 4 Jahre nach der Garantie). Ohne VW-Stempel im Serviceheft wäre ich heute ein paar Tausender ärmer.