Garantie, ich kapier es nicht!

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Feiertag?
  • Und Fee, für € 610.- gibt`s ne Menge Ersatzteile. ;)


    Das mit den 600 Euro kommt hin. Das ist der Betrag, den mein Händler aus Kulanz für die Extension Comfort Garantie (3. + 4. Jahr ohne Kilometerbegrenzung) für meinen Tipo bezahlt hat. Ob ich es brauchen werde wird sich zeigen, aber da ich es nicht bezahlen musste... :whistling:

  • Mich würde mal interessieren was genau Verschleißteile sind! Reifen, Bremsen und so ist ja klar. Aber ich finde das ist ein seeehr dehnbarer Begriff. Meiner Meinung nach ist das ganze Auto ein Verschleißteil. Der Motor unterliegt einem Verschleiß, das Getriebe ja selbst die Sitze und das Lenkrad! Was bleibt da eigentlich noch?
    Die zweijährige Neuwagengarantie ist eine feine Sache. Wenn was nicht in Ordnung ist wird das meist ohne großes Murren kostenlos repariert. Aber die ganzen Anschlußgarantien sind voller Fußnoten und haben mit der Garantie der ersten zwei Jahre nichts zu tun. Ich hatte mich damals auch lange mit der Fiat Anschlußgarantie beschäftigt und mir auch viele andere Garantien von diversen Versicherungsgesellschaften angesehen. Günstig waren die alle nicht und richtig zufriedengestellt haben sie mich auch nicht.
    Ich habs dann gelassen und gedacht ich riskiere das mal ohne Versicherung. Zum Glück ging die Rechnung bis jetzt auf. Geschenkt oder für kleines Geld wie bei Jörg würde ich sie aber schon gerne nehmen.

  • bei dem Preis habe ich es auch bisher gelassen es abzuschließen, davon stecke ich das Geld lieber in die Vollfolierung :thumbsup:
    Wenn's aber ein gutes Angebot gibt, nehme ich das gern.
    Paar Problemchen hatte meiner ja schon, wo es nicht auf Grund von Verschleißteilen der Fall war.

    Hat hier zwar grad nix zu suchen. Aber vollfollierung wäre auch ein Thema für mich. Gibt's hier schon nen Fred? Sufu hat nix rausgeschmissen.....


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  • 2.5 AUSSCHLÜSSE
    – Oxidations- und Korrosionsschäden (z. B. am Abgassystem);
    – Abgasanlage, gedeckt ist jedoch der Krümmer ohne Katalysatoren oder Partikelfilter;
    – Ausstattung: z. B. verchromte Teile, Zierleisten, Armauflage, Dachhimmel, Ablagefächer, Seitenverkleidung, Sonnenblenden, Getränkehalter, Polsterung, Innenausstattung. Diese beispielhafte Auflistung ist nicht abschließend;
    – Bremsen und Kupplung: Kupplungsscheibe, -druckplatte, Bremsbeläge, -scheiben und -trommeln, Einstellarbeiten der Kupplung und Bremsen;
    – Verglasung, soweit nicht Ersatz oder Instandsetzung wegen Ausfall des Heizungs- oder Antennenelements zwingend ist. Die Frontscheibe bleibt in jedem Falle ausgeschlossen;
    – Fremdteile: Teile (z. B. Zubehör, technische Nachrüstungen jeglicher Art), die nicht den Qualitätsstandards von Originalteilen des Herstellers entsprechenoder durch den Hersteller zugelassen sind;
    – Gummiteile: Gummidichtungen an Türen, Kofferraum und Dach; Achslager/-aufhängung, Achs- und Lenkungsmanschetten, Silentblöcke/-buchsen, Motorlager (ausgenommen Hydrolager), Stabilisatorlager, Querlenkerlager. Diese beispielhafte Auflistung ist nicht abschließend;
    – Instandhaltung: Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten;
    – Karosserie: Ausrichtung, Korrektur und Einstellarbeiten von Karosserieteilen wie z. B. Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeugtüren, Kofferraumdeckel und Stoßstangen; Lackschäden und Rost an der Karosserie, Wassereintritt bzw. Undichtigkeiten an der Karosserie wie z. B. undichte Tür-, Schiebedach- und Fensterdichtungen oder Cabrio- und Faltverdecke;
    – Ruhedichtungen, z. B. Flach- und Papierdichtungen, die keiner Bewegungsmechanik ausgesetzt sind. Gedeckt sind jedoch z. B. Undichtigkeiten an wasser führenden technischen Einrichtungen wie Kühler, Wasserschläuche, Zylinderkopfdichtung, Heizkörper sowie derKlimaanlage (Ziffer 2.6 beachten);
    – Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, dies unabhängig von der Ursache oder der Person des Verursachers;
    – Räder: Reifen, Felgen, Radkappen, Radschrauben, Spureinstellung und Auswuchten der Reifen, Reifendruckkontrollsystemsensoren;
    – Cabrio- und Faltverdecke;– Glas, Gehäuse und Leuchtmittel (auch Xenonbrenner) von Scheinwerfern und Leuchten jeglicher Art;
    – Geräusche jeglicher Art;

    – Technische Aufbauten;

    – Auffüllen, Nachfüllen und Umrüsten der Klimaanlage, es sei denn, die Befüllung erfolgt im Zusammenhang mit einer ersatzpflichtigenReparatur;

    – Serienmäßiges Zubehör: z. B. Wagenheber, Feuerlöscher, Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeugsatz;

    – Verbrauchsmittel und Verschleißteile, Luftfilter, Ölfilter, Zündkerzen, Glühkerzen, Keil- und Flachriemen (Aggregateantrieb), Batterien,Schmiermittel, Frostschutzmittel, Wasser- und Waschwasserschläuche, Stoßdämpfer, Schrauben, Gewindebolzen, Muttern, Unterlegscheiben, Betriebsstoffe und sonstige Montagematerialien (Ziffer 2.6 beachten) sowie alle Teile, die im Rahmen der vom Hersteller desFahrzeugs vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen sind;

    – Erschwerte und nicht durch Herstellervorgaben regulierte Montagekosten;

    – Autoradio, Sound-, Multimedia- und Navigationssystem, Telefon oder sonstige Sonderausstattungen wie zum Beispiel Anhängerkupplungen;



    Die Ausschlüsse selbst in der höchsten Garantie Variante finde ich interessant. Bsp.: Wenn mir der Auspuff in der Zeit wegrostet, bleibe ich demanch selbst daran hängen.
    Vielleicht machen andere Hersteller das ja auch so? Keine Ahnung. ?(

  • Was für die Neuwagengarantie gilt, trifft auf die Garantieverlängerung erst recht zu:
    Bremsbeläge und Bremsscheiben, Keil- oder Zahnriemen oder die Batterie sind in der Regel vom Garantieanspruch ausgeschlossen.
    Reparaturen an Verschleißteilen werden meistens nicht abgedeckt.
    Darüber hinaus kann der Leistungsumfang von der Neuwagengarantie deutlich abweichen – zuungunsten des Versicherungsnehmers.
    So kann etwa der Begriff „Verschleiß“ beziehungsweise „Verschleißteil“ in den Versicherungsbestimmungen anders definiert sein und weiter gefasst werden als bei der Neuwagengarantie. Dann werden neben den oben genannten Verschleißteilen auch weitere Teile, etwa des Motors, nicht von der Garantieverlängerung abgedeckt.


    Also immer die Garantiebedingen genau lesen!

    Pessimisten stehen im Regen, Optimisten duschen unter den Wolken.
    Manchmal höre ich auch auf den Namen Gerd ;)

  • Die 2 Jahre Garantie sind ja Pflicht und nicht kilometerbegrenzt. Nur die haben wir auch genommen. Für die zusätzlichen 2 Jahre Gewährleistung hätte man bei der Allianz die Versicherung abschließen müssen.
    In Frankreich gab es mal eine Fiat Aktion, wo man 10 Jahre Garantie bekommen konnte.
    Soweit ich weiß, hat man aber immer 8 Jahre Korrosionsschutzgarantie.

    Mein Tipo ist ein Tipo Kombi, 1,4 Benziner mit 95 PS, Easy Ausstattung mit dem Tech Paket und Mediterraneo-Blau-Lackierung.

  • Die 2 Jahre Garantie sind ja Pflicht und nicht kilometerbegrenzt. Nur die haben wir auch genommen. Für die zusätzlichen 2 Jahre Gewährleistung hätte man bei der Allianz die Versicherung abschließen müssen.
    In Frankreich gab es mal eine Fiat Aktion, wo man 10 Jahre Garantie bekommen konnte.
    Soweit ich weiß, hat man aber immer 8 Jahre Korrosionsschutzgarantie.

    Korrosion ist fast bei allen Herstellern ewig lang. Das liegt am Kleingedruckten! Das wird nämlich erst zum garantiefall wenn die durchrostung von innen nach außen stattfindet. Und wann hat man dieses Phänomen schon mal?


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