Corona ist eine ernste Gefahr!

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Feiertag?
  • @drfiat
    Missverständnis und kein Widerspruch: Der Arbeitgeber muss allen Arbeitnehmern zweimal pro Woche einen Test anbieten. So weit korrekt. Was den Ungeimpften betrifft obliegt es aber der Entscheidung des Arbeitgebers, ob er ihn ohne mitgebrachten offiziellen Negativtest überhaupt auf das Betriebsgelände lässt. Genau da liegt der Unterschied. Lässt er ihn ohne mitgebrachten Negativtest nicht auf das Betriebsgelände, kann er ihm trotzdem 2 Tests anbieten, in dem er sie ihm mit der Post zuschickt. Das Anbieten der Tests muss nicht vor Ort geschehen.

  • Die Vorlage eines Selbsttests reicht immer nicht aus. Ein Ungeimpfter muss einen gültigen PoC-NAT-Tests oder einen PCR-Test eines Testcenters vorlegen. Und nochmal, zweimal muss der Arbeitgeber den Ungeimpften einen Test anbieten. Den macht er unter Aufsicht beim Arbeitgeber und dieser Test zählt dann nur für das Betriebsgelände oder im Rahmen des betrieblichen Geschehens, z.B. Monteure dann bei Kundenbesuchen. Somit muss der Ungeimpfte höchstens dreimal von fünf Arbeitstagen einen Testnachweis erbringen.


    Interessant ist nämlich die 24 Stundenklausel: Der Ungeimpfte darf das Gelände vor Ablauf der 24 Stunden Gültigkeit des Tests das Betriebsgelände betreten. Wenn innerhalb dieser Zeit die Testgültigkeit abläuft, was dann? :thumbsup:

  • Die Vorlage eines Selbsttests reicht immer nicht aus. Ein Ungeimpfter muss einen gültigen PoC-NAT-Tests oder einen PCR-Test eines Testcenters vorlegen....


    Bringt der Ungeimpfte das Dokument eines Negativtests einer Arztpraxis oder eines Testcenters nicht mit, dann bleibt er draußen. Und wenn er draußen ist, dann ist er von den drinnen angebotenen Tests ausgeschlossen.

  • Nein, wenn er einen Nachweis eines Testcenters hat, dann braucht er keinen Test mehr vom Arbeitgeber. Er testet sich nicht zweimal an einem Tag.
    Der Arbeitgeber muss den Ungeimpften zum Testen aufs Gelände lassen oder vor der Pforte testen.
    Noch einmal zitiert:
    "Wer das Betriebsgelände betreten will, muss einen Nachweis über seinen Impf- beziehungsweise Genesenenstatus oder einen aktuellen Negativ-Test vorlegen. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test- oder Impfangebot wahrgenommen wird."
    Quelle:
    https://www.bundesregierung.de…hutz-arbeitsplatz-1983894

  • Der Arbeitgeber muss den Ungeimpften zum Testen aufs Gelände lassen oder vor der Pforte testen.


    Exakt das muss er nicht. Er muss den Ungeimpften weder aufs Gelände lassen (und damit andere einer Gefahr aussetzen), noch muss er ihn vor der Pforte testen. Zeig mir den Gesetzespassus wo das steht und ich setze es ab Montag um.

  • Exakt das muss er nicht. Zeig mir den Gesetzespassus wo das steht und ich setze es ab Montag um.


    "Wer das Betriebsgelände betreten will, muss einen Nachweis über seinen
    Impf- beziehungsweise Genesenenstatus oder einen aktuellen Negativ-Test
    vorlegen. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test- oder Impfangebot wahrgenommen wird."
    Quelle:
    bundesregierung.de/breg-de/the…hutz-arbeitsplatz-1983894


    Weiterhin:
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    https://www.bmas.de/DE/Corona/…ASVO/faq-corona-asvo.html




    2.2.7 Wo und wann sollen die Tests durchgeführt werden.

    • Ort und Zeit der Testung sind den Betrieben freigestellt. Alle Testangebote sollten möglichst vor Aufnahme der eigentlichen Tätigkeit ermöglicht und wahrgenommen werden. Werden Selbsttests zur Verfügung gestellt, bietet es sich an, dass diese von den Beschäftigten jeweils schon in der Wohnung vor dem Weg zur Arbeit durchgeführt werden, zumal eine Testung unter Aufsicht des Arbeitgebers weiterhin nicht vorgegeben ist.Ein Anspruch der Beschäftigten, dass die Testangebote des Arbeitgebers nach § 4 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung so durchgeführt werden, dass sie die Anforderungen des § 28b Absatz 1 IfSG erfüllen, besteht nicht.Hierzu wird auch auf die Antworten zu den Fragen 2.2.13 und 1.1.19 verwiesen.

    Letzteres verweist auf die Gültigkeit des Tests nur für betriebliche Zwecke. D.h. der Arbeitgeber stellt keinen Nachweis zum Besuch oder für Einkäufe o. ähnlichem aus.

  • Der erste und der zweite Satz sind das Entscheidende: "Wer das Betriebsgelände betreten will.... muss einen Nachweis vorlegen." Und: "Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test- oder Impfangebot wahrgenommen wird."


    Es muss aber zwangsweise gar kein Testangebot vor Ort geben. Der Arbeitgeber muss lediglich 2 Tests pro Woche "anbieten", d.h. er kann sie dem Arbeitnehmer auch zuschicken oder sonstwie zur Verfügung stellen. Er muss jedoch keine Tests in seinem Betrieb "durchführen".

  • Na, Du machst das schon. :thumbsup:


    https://www.bmas.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=7


    ARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
    § 4 Tests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
    (1) Zur Minderung des betrieblichen SARS-CoV-2-Infektionsrisikos hat der Arbeitgeber den Beschäftigten,
    soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei
    eine Testung durch In-vitro-Diagnostika, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-
    2 bestimmt sind und die auf Grund ihrer CE-Kennzeichnung oder auf Grund einer gemäß § 11 Absatz 1 des
    Medizinproduktegesetzes in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig
    sind, anzubieten.


    Ob es Dir gefällt oder nicht: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten mindestens zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei eine Testung anzubieten.

  • Ob es überhaupt zu dem Angebot auf dem Betriebsgelände kommt und der Ungeimpfte Zutritt erhält entscheidet der Arbeitgeber. Dann wäre das ja geklärt.

    Arbeitgeber sind verpflichtet, zweimal pro Woche ein Testangebot zu unterbreiten."

    Soviel zum Thema geklärt... und Widersprüche... :1f609:

  • Fakt ist nun mal, dass bislang kein Gesetz erlassen wurde, das den Arbeitgeber zwingt, einen Ungeimpften ohne zertifizierten Negativtest aufs Betriebsgelände zu lassen, selbst wenn der Arbeitgeber 10 oder 20 Tests pro Woche anbieten müsste. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Ist halt nun mal so, jedenfalls Stand heute.

  • Jeder liest und versteht nur das, was er lesen und verstehen will.
    Habe ich ja schon mehrfach hier geschrieben.



    In dem Post steht doch alles drin, man muss es nur richtig lesen, das gelesene verarbeiten und verstehen... :1f609:

  • Exakt das muss er nicht. Er muss den Ungeimpften weder aufs Gelände lassen (und damit andere einer Gefahr aussetzen), noch muss er ihn vor der Pforte testen. Zeig mir den Gesetzespassus wo das steht und ich setze es ab Montag um.

    bei uns ist es genau so. Es muss ein offizieller Test sein. Ein Selbsttest reicht nicht. Wenn wir zu zweit ohne Maske im Büro sitzen, dann gilt 2G+. Dafür reicht dann aber täglich ein Selbsttest

  • Jeder liest und versteht nur das, was er lesen und verstehen will.
    Habe ich ja schon mehrfach hier geschrieben.


    In dem Post steht doch alles drin, man muss es nur richtig lesen, das gelesene verarbeiten und verstehen... :1f609:


    Ich habe auch nichts anderes geschrieben. Selbstverständlich müssen nach wie vor mindestens zwei kostenlose Tests pro Woche angeboten werden. Darum ging es aber doch gar nicht.


    Es ging darum, ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht, dass der Arbeitgeber Ungeimpfte zu Testzwecken in den Betrieb lassen MUSS oder "an der Pforte" testen lassen MUSS. Und diese gesetzliche Verpflichtung besteht eben nicht.


    In dem von DrFiat verlinkten Text wird zwar die Ausnahme erwähnt, dass ungeimpfte Arbeitnehmer zu Test- und Impfzwecken den Betrieb betreten dürfen, aber: Der Arbeitgeber kann diese Ausnahmeregelung für seinen Betrieb anwenden, muss er aber nicht. Es ist ihm auch gar nicht zumutbar, Test- oder Impfstellen in seinem Betrieb einzurichten. Wenn der Arbeitgeber groß genug ist und hierfür sogar Personal vorhält (Siemens macht das zum Beispiel), dann kann er von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Ansonsten kann er sich darauf berufen, dass Ungeimpfte nur mit zertifiziertem Testnachweis den Betrieb betreten dürfen.

  • ja unglaublich. Ich wollte wirklich, ich schwör, auf Bochum setzen. Das regt mich total auf. So ein Mist, so eine verdammte Scheiße noch einmal.

    Ja, Bayern hatte Schnupfen, leider Hertha auch und Frankfurt auch, melde eine epidemische Notlage! :D

    Pessimisten stehen im Regen, Optimisten duschen unter den Wolken.
    Manchmal höre ich auch auf den Namen Gerd ;)

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