
Riss in der Fensterverglasung - Mietwohnung
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Du als vermieter
,hatte ich bei meiner Eigentumswohnung auch, schaden des Fensters habe ich bezahlt, war kein verschulden des mieters
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Du als vermieter
,hatte ich bei meiner Eigentumswohnung auch, schaden des Fensters habe ich bezahlt, war kein verschulden des mieters
Das ist nicht so eindeutig!
Habe schon oft gehört, das Mieter für einen Schaden an der Verglasung aufkommen mussten! -
Stell einfach ne Blume davor
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Stell einfach ne Blume davor
Nicht hilfreich die Antwort!
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Du als vermieter
,hatte ich bei meiner Eigentumswohnung auch, schaden des Fensters habe ich bezahlt, war kein verschulden des mieters
Du hast Recht, Spannungsriss gehen zu Lasten der Vermieters!
Die Beweislast liegt beim Vermieter, das es nicht so ist! -
Der Mieter kommt dafür auf, wenn er es verschuldet hat. Dafür gibt es dann die Haftpflichtversicherung.
Da es sich um einen Spannungsriss handelt... zahlt der Vermieter, da kein Verschulden des Mieters vorliegt und es sich ebenfalls nicht um eine Kleinreparatur handelt.
Grüße vom Immobilienhai...
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Der Mieter kommt dafür auf, wenn er es verschuldet hat. Dafür gibt es dann die Haftpflichtversicherung.
Da es sich um einen Spannungsriss handelt... zahlt der Vermieter, da kein Verschulden des Mieters vorliegt und es sich ebenfalls nicht um eine Kleinreparatur handelt.
Grüße vom Immobilienhai...
Danke
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Du hast Recht, Spannungsriss gehen zu Lasten der Vermieters!
Die Beweislast liegt beim Vermieter, das es nicht so ist!
wir Vermieter haben halt manchmal die A.....karte gezogen,shit happens
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Der Mieter kommt dafür auf, wenn er es verschuldet hat. Dafür gibt es dann die Haftpflichtversicherung.
Da es sich um einen Spannungsriss handelt... zahlt der Vermieter, da kein Verschulden des Mieters vorliegt und es sich ebenfalls nicht um eine Kleinreparatur handelt.
Grüße vom Immobilienhai...
es sei denn der Mieter hatte eine reflektierende Folie aufgebracht wodurch der Spannungsriss entstanden ist. So erging es einem befreundeten Pärchen in ihrer Dachgeschosswohnung.
Gegen die Hitze haben die sich reflektierende Folie aufgeklebt und dadurch ist eine Balkontür bzw dessen Glas gerissen. Durften sie selber zahlen bzw deren Haftpflichtversicherung. -
es sei denn der Mieter hatte eine reflektierende Folie aufgebracht wodurch der Spannungsriss entstanden ist. So erging es einem befreundeten Pärchen in ihrer Dachgeschosswohnung.Gegen die Hitze haben die sich reflektierende Folie aufgeklebt und dadurch ist eine Balkontür bzw dessen Glas gerissen. Durften sie selber zahlen bzw deren Haftpflichtversicherung.
Wie oben geschrieben... Verschulden durch den Mieter. In dem Fall durch Veränderung der wärmeleitenden Eigenschaften.
Aber du hast vollkommen Recht. Man muss einfach immer den Einzelfall betrachten.
@bravina In dem Fall hat es ja nichts mit Arschkarte zu tun, sondern einfach mit der Tatsache das ein Mangel aufgetreten ist der über die Mieteinnahmen gedeckt ist.
VG
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Wie oben geschrieben... Verschulden durch den Mieter. In dem Fall durch Veränderung der wärmeleitenden Eigenschaften.
Aber du hast vollkommen Recht. Man muss einfach immer den Einzelfall betrachten.@bravina In dem Fall hat es ja nichts mit Arschkarte zu tun, sondern einfach mit der Tatsache das ein Mangel aufgetreten ist der über die Mieteinnahmen gedeckt ist.
VG
Richtig, aber wer zahlt schon gerne?
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Kommt da auch Carglas
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Richtig, aber wer zahlt schon gerne?
Wer billig kauft kauft 2 mal. Dies ist in meinen Augen ein klarer Herstellungsfehler des Fensters, normal sollte man es bei Hersteller der Fenster reklamieren.
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Das ist kein Herstellungsfehler und bei einer 10 Jahre alten Verglasung zeigt dir der Hersteller den Vogel!
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Wie? Im Fenster ist ein Vogel versteckt? Den soll er mal zeigen.
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Ein eindeutiger Mangel....da ein Vogel einzubauen
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Das ist kein Herstellungsfehler und bei einer 10 Jahre alten Verglasung zeigt dir der Hersteller den Vogel!
Das sehe ich anders, hier ist entweder ein Vorschaden am Glasrand vorhanden gewesen oder im Ramen drückt etwas sehr punktuell an den Rand der Scheibe. Beides hat mit dem Alter nix zu tun.
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jedoch sind nach BGB und VOB reguläre Verjährungsfristen durch. Somit liegt die Beweislast abermals beim Eigentümer.
Und das für ne doofe Scheibe... Allein der Schreibaufwand. Gruselig...
Wenn es den Hersteller denn überhaupt noch gibt, geschweige denn den Kaufbeleg nach 10 Jahren. Und dann lass das wirklich vor Gericht gehen und der Richter haut es dir um die Ohren bzw. jeder gute Anwalt... viel zu kompliziert, aufwändig und teuer.
Steht in keiner wirtschaftlichen Relation zum Schaden, da die Erfolgsaussichten zu gering sind.
--> denn immer dran denken... zwischen recht haben und recht bekommen liegen Welten.Ich würde vielleicht nochmal prüfen, ob eine vorhandene Glasbruchversicherung solche Schäden deckt. Aber ansonsten... Scheibe bestellen und rein damit... fertig.
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Da gehe ich mit dir zu 100% konform!
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