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  • BGH: Zweimal zu schnell - nur einmal Fahrverbot


    Karlsruhe (dpa) - Ein Raser, der zweimal viel zu schnell unterwegs war, darf vom Gericht nur ein
    Fahrverbot aufgebrummt bekommen. Das stellt der Bundesgerichtshof in einem Beschluss klar.



    Der Mann war auf der Autobahn bei erlaubten 100 Stundenkilometern binnen zwei Monaten einmal mit mehr als 160 und einmal mit
    mindestens 150 Stundenkilometern geblitzt worden. Das Amtsgericht Bielefeld hatte ihn dafür in einem Aufwasch zu zwei Geldstrafen verurteilt und jeweils
    einen Monat Fahrverbot verhängt.


    Nach Ansicht der Karlsruher Richter war das vom Gesetzgeber aber so nicht gedacht. Sonst wäre das ausdrücklich so geregelt.
    Das Fahrverbot solle «als Denkzettel- und Besinnungsmaßnahme» wirken.
    Deshalb sei es sinnvoll, sich alle Überschreitungen zusammen anzuschauen und nur ein Fahrverbot zu verhängen. (Az. StR 227/15

    Pessimisten stehen im Regen, Optimisten duschen unter den Wolken.
    Manchmal höre ich auch auf den Namen Gerd ;)

  • Die beiden Geldstrafen sind gerechtfertigt, wer 2x Geblitzt wird, zahlt 2x.
    Beim Fahrverbot passt das aber so wie entschieden wurde. Kommt einfach auf den Zeitraum drauf an. Wenn ich jetzt 2 mal am selben Tag geblitzt werden würde, hätte ich echt keinen Bock auf 2x Fahrverbot. Das wär ja lächerlich 8o

  • Aber wer in kurzen Abständen auffällig wird, dazu mit Überschreitungen von über 40km/h und 50km/h,
    der zeigt doch, das er zum Führen von Fahrzeugen aktuell nicht geeignet ist.
    Hier wäre eine längere Fahrpause angebracht.


    Er wird zwischen den 2 Monaten auch nicht moderater gefahren sein, er wurde nur nicht erwischt!

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