Kriegen tuste die überall. Ich erinner mich aber an einen Porschefahrer der die aufkleber drauf hatte und dann nette post von der rechtsabteilung martinis bekam. Inhalt: klage auf unterlassung!
Wäre mal interessant zu erfahren wie die Sache ausgegangen ist. Solange er den Porsche nicht als original Martini-Porsche verkauft... Es kann einem ja auch keiner verbieten einen Jägermeister-Aufkleber aufs Auto zu pappen. Wir haben beispielsweise auch die Markenrechte und das Geschmacksmuster auf das Logo der Firma. Wenn sich jetzt einer einen unserer Aufkleber aufs Auto pappt kann ich da erstmal gar nichts machen. Anders läge natürlich der Fall, wenn er Produkte fälschlicherweise mit unserem Logo bewerben und vertreiben würde.