Also, dummerweise bin ich nicht mehr beim Fiat-Händler sonst würde ich ja sagen "her mit den Fahrgestellnummern wegen der Garantie". Es mag ein paar Tipos geben die wegen angeblich ausgesetzter Aktion nur die 2 Jahre Garantie haben, aber generell DARF es keinen Unterschied geben ob man eine Tageszulassung kauft oder einen Neuwagen der nie auf jemand anderen zugelassen wurde!
ENTWEDER gibt Fiat immer die 4 Jahre / bis 40tkm in Deutschland ODER man bekommt immer nur 2 Jahre und muss für mehr verlängern. Alles andere wäre irreführende Werbung und gerichtlich anfechtbar! Warum also bekommt man bei einer Tageszulassung meist mehr Nachlass als bei einem "normalen" Neuwagen?
- Der Händler nutzt oft Aktionen bei denen er selber Extra-Prämien bekommt und gibt (einen Teil) weiter an den Endkunden
- Durch die Tageszulassungen werden die Zulassungsziele erreicht - wieder Extra-Prämien die (teilweise) weitergegeben werden
- Im Gegensatz zum Neuwagen beginnt die Garantie/Gewährleistungszeit nicht mit der Zulassung auf den Endkunden, sondern mit der Erstzulassung / Tageszulassung auf den Händler. Sprich wenn ich nach einem halben Jahr eine Tageszulassung kaufe, habe ich ein halbes Jahr weniger Garantie.
Aber die Garantie MUSS Fiat entweder allen oder keinem geben! Denn mal ganz blöd - der Händler würde das Auto behalten, dann würde er ja unangemessen benachteiligt wenn alle anderen 4 Jahre Garantie bekommen, der Händler aber nicht!?? Das in Österreich 60tkm angepriesen werden und in Deutschland nur 40tkm ist regional bedingt, das darf Fiat, die dürften auch sagen: Deutschland bekommt 4 Jahre, Österreich 3 Jahre, Türkei nur 2 Jahre... Ein Reimport ist daher in Sachen Garantie etwas anderes als ein direkt immer von vornherein in Deutschland zugelassenes Auto!
Also, nicht abwimmeln lassen, auch diejenigen die eine Tageszulassung kaufen haben 4 Jahre - 2 Jahre Neuwagen plus 2 Jahre Anschlussgarantie. Leider habe ich keinen Zugriff auf die entsprechenden Fiat-Systeme, sonst würde ich mir ein paar Fahrgestellnummern geben lassen und Euch die Daten der Verlängerung zukommen lassen. Der Fiat-Händler hier vor Ort hat ja auch die Garantieverlängerung bei meinem Tipo im System nicht gefunden... musste die Niederlassung mir ausdrucken und zusenden, jetzt habe ich diesen Ausdruck stets im Auto plus zusätzlich zu Hause in den Unterlagen. Die müssen an der richtigen Stelle suchen, kann sein das es sogar mal so mal so hinterlegt ist. Wenn die Daten in MyFiat nicht zu sehen sind (wie bei meinem) kann das wie bei mir daran liegen, das die Fg.Nr. zuvor auf jemand anderen registriert wurde und nur dem die Daten angezeigt würden; oder das der ausliefernde Händler MyFiat nicht (vernünftig/vollständig) gepflegt hat.
Generell gilt übrigens: Garantie ist NICHT gesetzlich vorgeschrieben! Garantie ist eine freiwillige Leistung des Herstellers und überhaupt nicht zwingend vorgeschrieben! In der Hinsicht kann man immer froh sein wenn man nicht nur die gesetzlich vorgeschriebene Gewährleistung / Sachmängelhaftung hat. Die Garantie umfasst nämlich (bis auf Verschleißteile) das komplette Auto, ohne Beweislastumkehr, für die komplette Garantiezeit, ohne beweisen zu müssen das der Hersteller schuld ist. Bei Gewährleistung gibt es die Beweislastumkehr, da müsstet ihr nach 6 Monaten oder 1 Jahr, bin gerade nicht sicher und zu faul zum suchen, beweisen das der Fehler von Anfang an da war.. viel Spaß..
Gruß, Matze