Anschlussgarantie - welche bekomme ich?

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Feiertag?
  • Habe nochmal meine alten Ausführungen kopiert:


    So, das heisst nochmal im Klartext:

    • mein Auto hat die normalen 2 Jahre Garantie (lt. Gesetz)
    • Fiat hat wie allen von uns eine 24-monatige Neuwagenanschlussgarantie offeriert, die aber nur bis 40.000 km gilt (GS-Rider aus Österreich hat mal die 60.000 km gezeigt; also ein Spezialfall)
    • ich werde die 40.000 km bereits nach 2 Jahren nach Kauf (Leasing) erreicht haben, insofern bringt mir die Anschlußgarantie nicht viel
    • ich werde jedoch die Option ziehen, und eine Verlängerung der Neuwagenanschlussgarantie um 24 Monate bis zu einer maximalen Gesamtlaufleistung von 80.000 km abschließen. Das kostet mich für den 4-türigen Tipo 153,51 € brutto und in den vier Jahren dann seit dem Kauf werde ich die 80.000 km auch voll machen.
    • die Garantieeinstellungen unter my fiat kann nur der Händler einrichten, nicht FCA Headquarter oder der Kundenservice


    Alles klar!? Insofern habe ich die 4 Jahresgarantie im Juni verbraten, denn ich habe die 40.000 km voll, und nun will ich verlängern um 24 Monate bis max. 80.000 km.


    Ich sehe aber im Angebot unter Voraussetzungen: VFW-Zulassungen (was heisst das?) - Zulassung / CCF Meldung vom 1.4 bis 30.6.2016; ausgeschlossen sind Fahrzeuge, die mit einem Gesamtnachlass prämiert wurden. Das ganze basiert auf einem FIAT PKW Vertriebsprogramm vom 12.5. - 30.6.2016, wovon ich anscheinend genau reinpasse.

  • Wenn Du den Vertrag unterschrieben hast, stelle Ihn mir doch bitte zu Verfügung......es sei denn ich kann das ganze selber klären.


    Habe nun 27000KM drauf und meiner war ein Neuwagen der am 13.12.2016 von mir zugelassen wurde, also 40000 reichen mir auch nicht und ich würde gerne die Anschlußgarantie deshalb von 40000 auf 80000 erhöhen.


    LG Thomas :thumbup:

  • So, habe heute den Abschluss einer weiteren Anschlussgarantie (24 Monate, bis max. 80.000 km) in die Wege geleitet.


    Beim Blick in den Fahrzeugschein ist mir aufgefallen. Zulassung am 14.6.2016, gebaut 21.7.2015, dass heisst der Wagen hat schon mehr auf dem Buckel und in zukünftigen Anzeigen muss man ja demnach Baujahr 2015 angeben, nicht wahr?! Ab welchem Datum gilt eigentlich eine Durchrostungsgarantie und Ähnliches - Baujahr oder Erstzulassung? Wenn Baujahr, hat man ja auch die halbe Arschkarte, wenn das Fahrzeug schon 11 Monate verschifft wird / rumsteht / für Probefahrten da ist etc.

    Also, der Reihe nach: Im Fahrzeugschein (Zulassungsbestätigung Teil I) steht nicht wann das Auto gebaut wurde! Dort ist auf der Seite wo das Kennzeichen und der Halter stehen das Datum wann das Fahrzeug auf den Halter zugelassen wurde, das ist für die Garantie etc. irrelevant.


    Dann steht da unter Punkt B (das ist quasi rechts vom Aufdruck "Zulassungsbestätigung Teil I") das Datum der Erstzulassung. An diesem Tag wurde das Fahrzeug erstmalig angemeldet und durfte im Straßenverkehr bewegt werden, dieses Datum ist auch der Garantiebeginn! Sprich wenn da 21.07.2015 steht war das der Garantiebeginn für die 2 Jahre normale Werksgarantie! Beispiel zum gucken: https://www.lott.de/gfx/Fahrzeugschein_neu_big.jpg


    Wenn das stimmt, wäre Deine 2jährige normale Werksgarantie sowieso schon abgelaufen Jörg! VFW heißt übrigens VorFührWagen das würde die Geschichte leider bestätigen. Was Dich dann quasi "retten" würde wäre wenn Dein Tipo schon die Verlängerung auf 4 Jahre bis 40000km hat, dann könntest Du auf 4 Jahre bis xtkm verlängern. Allerdings würden die 4 Jahre auch vom 21.07.2015 an gelten - immer ab Erstzulassung, nicht ab Kaufdatum!


    Und ja, so gesehen hat man wenn man einen VFW / Tageszulassung oder ähnliches kauft die A-Karte, denn der Garantiebeginn ist der Tag der Erstzulassung und nicht das Kaufdatum. Wird gerne mal nicht so genau erwähnt oder "aber dafür bekommen Sie ja SummeX an Nachlass".


    Das Datum wann der Tipo gebaut wurde kann jeder selber nachsehen:
    - geht auf die KEYePER-Seite http://keyeper.pekidi.com/navi…0&PRINT_MODE=0&GUI_LANG=4
    - sollte eine Warnmeldung kommen (zu viele Nutzer blabla auf englisch) einfach auf ok klicken!
    - stellt oben die Sprache auf Deutsch und das Land auf Deutschland um, das macht es einfacher
    - gebt oben rechts bei "VIN" die Fahrgestellnummer ein (steht im Schein, 17-stellig und fängt mit ZFA3560000 an)
    - klickt auf den Pfeil rechts neben beim Eingabefeld, es öffnet sich ein kleines Extrafenster, NICHT wegklicken!
    - in dem Extra-Fenster stehen die Motornummer und das Herstellungsdatum/Baudatum


    Das ist das Datum an dem Euer Tipo vom Band gelaufen ist/fertiggestellt wurde. Bei meinem ist das z.B. der 04.06.2016, Erstzulassung war der 13.07.2016 also über einen Monat (Transportweg usw.) später.


    Gruß, Matze

  • Ich glaube, ein solcher Tipo ist „schlimmer“.Da hat Mehmet schon den Raki kaltgestellt und wollte schnell ins Wochenende. :D

    Nene, der Montags ist schlimmer! Samstags hat er Vorfreude aufs Wochenende, weiß aber das sein Cheffe genau guckt ob er trotzdem noch alles richtig macht und das wenn nicht er Überstunden schiebt. Montags haben Monteur und Cheffe noch einen schweren Kopf vom Wochenende und können noch gar nicht wieder geradeaus gucken... :whistling: :whistling:


    Gruß, Matze

  • Jetzt steht bei mir der 23.2.2016 (Dienstag). Dann frage ich mich was der 21.7.2015 auf dem Fahrzeugschein unter K besagt - aha, das ist das Datum zur EG Typgenehmigung oder ABE.


    Na, dann stand mein Tipo ja doch recht frisch beim Händler. Gebaut 23.2.2016, verschifft etc. und gekauft/zugelassen am 14.6.2016 :)

  • Tja zum Glück hab ich meinen orginalen Werkstaufkleber von der Scheibe gerettet mit allen Daten wie Motornummer, Produktionsdatum und dem Namen vom Mehmet, welcher ihn auf den Kahn gefahren hat...jajajaja :D Sei Schlau lern beim Rubby :D

  • Tja zum Glück hab ich meinen orginalen Werkstaufkleber von der Scheibe gerettet mit allen Daten wie Motornummer, Produktionsdatum und dem Namen vom Mehmet, welcher ihn auf den Kahn gefahren hat...jajajaja :D Sei Schlau lern beim Rubby :D

    Und wer war dabei? Na? Meiner Einer.. ich kann das also sogar bezeugen das Du den großen Aufkleber eigenhändig vom Auto gemopst hast bevor der Händler das gemacht hat!


    Gruß, Matze

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