Ruhig bleiben Manni.....habe doch nicht Dich gemeint....
außerdem gibts auf den Straßen lauter so Idioten....,soetwas kann mich nicht mehr aus der Ruhe bringen......
LG Thomas
Ruhig bleiben Manni.....habe doch nicht Dich gemeint....
außerdem gibts auf den Straßen lauter so Idioten....,soetwas kann mich nicht mehr aus der Ruhe bringen......
LG Thomas
Wenn ich so einen direkt vor mir habe, hube ich nicht und geb´auch keine Lichthupe.
Ich schalte einfach meinen Blinker links an und warte...
Mfg
Andi
Thomas hab ich auch nicht auf mich gemünzt.
Ja und die werden immer mehr und da fragt man sich wo die vielen Staus aus dem nix herkommen
Die können von Glück sagen das ich kein Schiebedach habe da wäre schon einen kleine Zimmerflag drauf gebaut und die werden von der Bahn geschossen
Andi das darf man ja angeblich auch nicht
kleine Zimmerflag
du meinst sicher eine kleine Flak...
Andi das darf man ja angeblich auch nicht
Dürfen darf man das auch nicht. Ist aber keine Nötigung, wenn der geforderte Sicherheitsabstand eingehalten wird.
Mfg
Andi
Richtig Flak meinte ich
Matze Auffahrtspur heist eigentlich Beschleunigsstreifen.
Ja ist doch wurscht, jedenfalls ist das in meinen Augen eine Situation wo er auf die Autobahn auffährt also auf dem Beschleunigungsstreifen ist. Und solange auf diesem kein Limit gilt das er nicht einhält macht er da nix falsch wenn er rechts auf dem Beschleunigungsstreifen schneller fährt als der fließende Verkehr auf der Autobahn!
Alles andere wie das hinterher drängeln und so ist etwas anderes!
Oder schneller. Ich musste mich erst daran gewöhnen bei über 55 Meilen von LKW's überholt zu werden. Bei den 65 Meilen Abschnitten passiert dies aber äußerst selten.Ich finde die Regelung bzgl. LKW's in den USA viel besser als in Europa. Ganz schlimm ist die 60er Beschränkung auf Landstraßen in Deutschland.
Welches 60er-Limit auf Land- und Bundesstraßen ohne bauliche Abtrennung? Jenes an das sich 99% der LKW-Fahrer sowieso nicht halten? Egal ob ich die 60 für LKW doof finden würde weil die den Verkehr auf Landstraßen unnötig ausbremsen da man ja dort oft nicht überholen kann.. an die 60km/h hält sich von 100 LKW-Fahrern mit viel Glück einer!
Heute war es wieder soweit, auf der 4 Spürige A5 Richtung Mannheim würde der Rechter Spür kaum genutzt. Habe da mehrere Fahrzeugen überholt. Angepisst würde ich mit Lichthupe und Handgebaren darauf hingewiesen das man das nicht darf. Ich glaube das viele meinen das der Rechterspür nur für LKW ist.
Tja genau da liegt das Problem - die Idioten fahren Mittelspur durch obwohl die rechte Spur ewig frei ist, aber wenn man dann darauf hinweist das sie doch bitte mal rechts rüber fahren sollen regen die sich auf...
wenn jeder das rechtsfahrgebot einhalten würde wäre das gar kein Thema wert
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Ja schön wäre es, dann wäre vieles entspannter. Und ich halte mich weder für Raser noch Rowdy, dann würde mir Silke auch an die Gurgel gehen, aber da können Thomas und alle anderen noch so oft sagen "och man muss ganz entspannt sein" - nee, ich bin entspannt, aber diese Idioten nerven wenn man oft Strecke fährt! Ich möchte ankommen, flüssig fahren wenn es der Verkehr zulässt - und der Verkehr würde das öfter zulassen wenn diese Leute mal rechts rüber fahren würden... so kann ich heute nicht mal mehr 130 durchfahren weil ich selbst dann entweder dauernd nach ganz links rüber oder abbremsen muss - oder rechts vorbeifahren müsste. Ich bin immer noch der Meinung das die notorischen "nicht-rechts-Fahrer" bestraft gehören, und da wird mich auch keiner von etwas anderem überzeugen können.
Gruß, Matze
Matze.....mit dem Alter wird man ruhiger.....
Darum mein Spruch......in der Ruhe liegt die Kraft.....
LG Thomas
Kurz zur Klarstellung. Eine Überholabsicht durch Lichthupe anzukündigen ist regelkonform den das ist in der STVO genau so beschrieben.
Drängeln ist Nötigung – mit und ohne Lichthupe
Richtig ist: Drängeln auf der Autobahn wird als Nötigung bestraft. Doch langsamere Autos per Lichthupe von der linken Spur zu blinken, zählt nicht dazu. Im Gegenteil: „Es ist sogar eine wesentliche Aufgabe von Hupe und Lichthupe, Überholabsichten anzukündigen“, erklärt Jurist Höcker. Gesetzlich ist es laut §5 Absatz 5 der Straßenverkehrsordnung ausdrücklich gestattet, „das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen“ anzuzeigen. Das gilt laut §16 Absatz 1 StVO allerdings nur außerhalb von Ortschaften. Wer also kurz und stoßweise auf der Überholspur einer Autobahn die Lichthupe gibt, oder sogar hupt, begeht keineswegs Nötigung. Wer dabei zu dicht auffährt schon. Ohnehin ist der Übergang zur Straftat durchaus fließend. Zu häufiges Hupen oder zu lange Lichtsignale gehen deutlich über das rechtlich erlaubte Maß hinaus. „In besonders extremen Fällen kann der grundsätzlich erlaubte Gebrauch der Warninstrumente dann auch als Nötigung bestraft werden“, sagt Höcker.
Gesetzestexte hierzu:
§5 Absatz 5 StVO „Überholen“
§16 Absatz 1 StVO „Warnzeichen“
§240 StGB „Nötigung“
Das ist ja wieder typisch deutsch ein bisschen ist erlaubt ein wenig mehr ist verboten was für ein blödsinn
Alles Auslegungssache.....einfach solche Idioten anhalten und eine aufs Maul hauen und gut ists.....
LG Thomas
Ihr versucht, die Quadratur des Kreises zu lösen.....Ich sag nur, Leben und Leben lassen.....Beim Autofahren gibt es immer diese Leistungsunterscheide, der eine kanns, ein anderer nicht so gut.....Die Auswirkungen erleben wir jeden Tag auf unseren Strassen....Amen !
Wie schön, das hat bald alles ein Ende, sage nur, autonomes E-Karrenfahren
Gerd, das wähle ich zum Unwort des Jahres 2017....
Gerd, das wähle ich zum Unwort des Jahres 2017....
o.k., lasse mir 2018 ein anderes Unwort einfallen.....
das wird immer mehr zum kampf auf den
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Straßen
Wenn ich in den Straßenkampf gehe, gibt es tote... Wird nur mit scharfer Munition geschossen...
In Ö ist es meines Wissens wie folgt:
Fährt jemand langsam in der mittleren oder gar linken Spur langsam und man selbst nicht über Limit. Kann man in seiner Spur bleibend vorbeiziehen, das zählt als Vorbeifahren nicht als Überholmanöver.
Für das Überholen ist ein Spurwechsel notwendig also auf der Linken Spur aufgehalten werden in die mittlere wechseln und wieder zurück auf die linke gilt als verboten.
Wenn man auf der mittleren jedoch weiterfährt nicht.
Selbiges gilt natürlich für 2-Spurige Autobahnen und Schnellstraßen
Prinzipell überhaupt nicht nach STVO.....
( Ausnahme wenn das Tacho des Tipo 200kmh anzeigt mit Rückenwind und Bergab und der VW Fahrer vor Euch links fährt obwohl die rechte Fahrbahn auch frei wäre un d ihr nicht einsehen wollt das ihr Euch den Glücksmoment von dem Affen vor Euch kapput machen lasen wollt.)
Im Ernst alles ist erlaubt nur erwischen lassen dürft ihr euch nicht, denn darin versteht der weissblaue Trachenverein keinen Spass.
Bisher war ich in der glücklichen Lage zu den ganz Linksfahrern zu gehören ausser es kam Porsche, Audi S,Mercedes AMG oder BMW M angeflogen.
In der Mitte bin ich auch mit der Tipo so 150-160kmh,denn ist man erstmal auf der rechten Seite kommt man fast nicht wieder rüber auf die andere Spur um einen LKW zu überholen so ist dat zumindest auf der A9 nach München oder Leipzig.
Rechts überholen einen Träumer auf der Mittelspur würde ich absolut abraten, das ist kein Kavaliersdelikt und es sind auch zu viele Zivielfander unterwegs , das geht zu 90% in die Hose.
Sich bemerkbar machen mit der Lichhuppe( ich will schneller fahren auf der unbegrenzten BAB oder als Warnung für den vorrausfahrenden Verkehr) und den Blinker setzen nach neuesten Gerichtsurteil nicht mehr strafbar, früher galt das als Nötigung.
Lieber so....aber nicht rechts überholen...das kostet den Schein auf eine längere Zeit.
Wenn ich in den Straßenkampf gehe, gibt es tote... Wird nur mit scharfer Munition geschossen...
haha vesrtehe ich als Spass, aber sage dat in Deutschland in der Öffentlichkeit lieber nicht so laut, sonst könnte es sein das BKA steht vor der Tür und bittet etwas grober um Einlass.
Gruß
Michael
Auf der Autobahn darf nicht rechts überholt werden. Auch wenn sich andere Autofahrer ( lästiger weise ) nicht an das Rechtsfahrgebot halten. Diese verstoßen gegen die StvO und tragen somit zu einer Behinderung und Verkehrsgefährdung bei.
Durch einen weiteren Verstoß gegen die StvO , dem Rechtsüberholen, wird die ganze Situation noch forciert, aber nicht legalisiert.
In einem Stau ist es etwas anders. Da ist es kein Überholen sondern ein Aneinander-vorbeifahren. Wie in der Stadt auf mehrspurigen Straßen.
* klugscheizz
Nachtrag: Nicht verwechseln mit dem Beschleunigen auf nem Zubringer um sich in den fließenden Verkehr einzufädeln.
Hier Augen auf , auch nach rechts.
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