Sicher? Die Alutec-Räder an meinem damaligen MX-5 wurden anno 2004 schon von KÜS hier in Hessen eingetragen. Warum soll das nicht gehen? Oder meinst Du was anderes?
Das bezieht sich auf "Vollabnahmen" und "Einzelabnahmen".
Imho gehen die 18 Zoll Originalfelgen nur per "Einzelabnahme", wenn sie bei dem betreffenden Fahrzeug nicht im COC stehen oder eine Felgenfreigabe für Herstellerfelgen besteht.
Fahrzeugänderungen beispielsweise durch Fahrzeugteile, die für den Anbau an bestimmten Fahrzeugen nicht genehmigt sind (§ 19(2) iVm. § 21 StVZO – sogenannte „Einzelabnahmen“)