Zum Spritverbrauch: das sind alles NEFZ-Angaben. Also kann man real bis zu (je nach Modell und Fahrweise) 3l dazurechnen.
Zum Gerichtsurteil: alles schön und gut. ABER, man muss zuerst einen Gutachter einschalten der dann die NEFZ-Angabe und die Real-Angaben auf einer genehmigten Anlage nachmessen kann und will. Dieses Gutachten muss man aber selbst zahlen! Wenn dann der NEFZ-Verbrauch gegenüber den Herstellernangaben über 10% liegt, hat man erst die Möglichkeit den Hersteller zu belangen.
Das dies praktisch unmöglich ist, kann man sich die zehntausende Euros die solch ein Testverfahren kostet sparen.
Mfg
Andi