keine Ahnung wie es in Österreich rechtlich genau ist, aber bei uns in D hat man kein "Rückgaberecht" in dem Sinne (denke mal in Ö ebenfalls nicht) wenn man eine Sache in einem Ladengeschäft kauft. (ein Fahrzeug ist im Prinzip nichts anderes)
Wenn muss du (wie du es richtig gemacht hast) den Fehler nennen und deinen Vertragspartner (deinen Händler) um Beseitigung des Mangels auffordern.
Dann hat der Vertragspartner (bis zu 3x) die Chance den Mangel abzustellen... Erst danach kann man (rechtlich einwandfrei) anfangen das Fahrzeug zurückgeben.
Wird in Österreich wahrscheinlich ähnlich/gleich sein.
Genau so ist es hier auch. Hatte gerade ein Gespräch mit dem Verbraucherschutz, der hat mir die selbe Erklärung gegeben. Wir werden das jetzt mal so versuchen.