Sicher?
Dass heißt, dass ich auch den LKW mit 60 bergauf passieren lassen muss, erst hinter ihm einscheren darf und nicht rechts an ihm vorbei fahren darf?
Wäre ja Quatsch...
Ich darf auf dem Beschleunigungsstreifen schneller fahren, als auf eigentlichen Straße.
Aus dem Grund kommt doch ein „Rechtsüberholen“ ganz automatisch vor.
Du darfst natürlich "Überholen". Was du aber nicht darfst ist das Fahrzeug was vor dir auf der Beschleunigungstreifen fährt noch überholen, auch wenn er früher einfädelt wie du!

. Ich musste vorhin schmunzeln, wenn die beiden ex Forum Mitglieder (M&M) wüssten wie viele Treffen nacheinander stattfinden...

. Auch von mir natürlich ein herzlich willkommen hier!
