Beiträge von drfiat

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Feiertag?

    gestern vom Stromversorger nette Post bekommen:
    Grundpreis erhöht sich um 41,8% auf 9,50€ und der Arbeitspreis 15,9% auf 33,76ct. :cursing:


    Zum Glück habe ich keine E-Auto :1f602: , sondern einen sparsamen Tipo T-Jet :thumbsup:

    Wir haben heute beschlossen das wir morgen ganz spontan auf die Idee kommen uns Boostern zu lassen. :D
    Stand im Stadtblatt heute, morgen wieder freies Impfen für alle, werden wir wohl mal wahrnehmen, dann können wir auch endlich wieder in die Eisdiele, das fehlt einem ja schon doch, auch wenn man eine Menge Geld spart, 2x die Woche muß „frisches“ Eis her. ;)

    :1f914: geht es beim Impfen nicht darum, vulnerable Gruppen zu schützen, also ein Akt der Solidarität der Gemeinschaft gegenüber und nicht darum in die Eisdiele gehen zu können. :1f601: Außerdem müsste es ein Eis auch für Ungeimpfte geben, zumindest wenn man sich nicht in der Eisdiele auch zum Lästern hinsetzt. :1f602:

    Ist euch eigentlich bewusst, dass Bochum die Bayern abgeledert hat?
    ....und ihr diskutiert hier über Schnupfen. :thumbsup:

    ja unglaublich. Ich wollte wirklich, ich schwör, auf Bochum setzen. Das regt mich total auf. So ein Mist, so eine verdammte Scheiße noch einmal.

    Na, Du machst das schon. :thumbsup:


    https://www.bmas.de/SharedDocs…_blob=publicationFile&v=7


    ARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung (Corona-ArbSchV)
    § 4 Tests in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2
    (1) Zur Minderung des betrieblichen SARS-CoV-2-Infektionsrisikos hat der Arbeitgeber den Beschäftigten,
    soweit diese nicht ausschließlich in ihrer Wohnung arbeiten, mindestens zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei
    eine Testung durch In-vitro-Diagnostika, die für den direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-
    2 bestimmt sind und die auf Grund ihrer CE-Kennzeichnung oder auf Grund einer gemäß § 11 Absatz 1 des
    Medizinproduktegesetzes in der am 25. Mai 2021 geltenden Fassung erteilten Sonderzulassung verkehrsfähig
    sind, anzubieten.


    Ob es Dir gefällt oder nicht: Der Arbeitgeber hat den Beschäftigten mindestens zweimal pro Kalenderwoche kostenfrei eine Testung anzubieten.

    Exakt das muss er nicht. Zeig mir den Gesetzespassus wo das steht und ich setze es ab Montag um.


    "Wer das Betriebsgelände betreten will, muss einen Nachweis über seinen
    Impf- beziehungsweise Genesenenstatus oder einen aktuellen Negativ-Test
    vorlegen. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test- oder Impfangebot wahrgenommen wird."
    Quelle:
    bundesregierung.de/breg-de/the…hutz-arbeitsplatz-1983894


    Weiterhin:
    Bundesministerium für Arbeit und Soziales
    https://www.bmas.de/DE/Corona/…ASVO/faq-corona-asvo.html




    2.2.7 Wo und wann sollen die Tests durchgeführt werden.

    • Ort und Zeit der Testung sind den Betrieben freigestellt. Alle Testangebote sollten möglichst vor Aufnahme der eigentlichen Tätigkeit ermöglicht und wahrgenommen werden. Werden Selbsttests zur Verfügung gestellt, bietet es sich an, dass diese von den Beschäftigten jeweils schon in der Wohnung vor dem Weg zur Arbeit durchgeführt werden, zumal eine Testung unter Aufsicht des Arbeitgebers weiterhin nicht vorgegeben ist.Ein Anspruch der Beschäftigten, dass die Testangebote des Arbeitgebers nach § 4 SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung so durchgeführt werden, dass sie die Anforderungen des § 28b Absatz 1 IfSG erfüllen, besteht nicht.Hierzu wird auch auf die Antworten zu den Fragen 2.2.13 und 1.1.19 verwiesen.

    Letzteres verweist auf die Gültigkeit des Tests nur für betriebliche Zwecke. D.h. der Arbeitgeber stellt keinen Nachweis zum Besuch oder für Einkäufe o. ähnlichem aus.

    Nein, wenn er einen Nachweis eines Testcenters hat, dann braucht er keinen Test mehr vom Arbeitgeber. Er testet sich nicht zweimal an einem Tag.
    Der Arbeitgeber muss den Ungeimpften zum Testen aufs Gelände lassen oder vor der Pforte testen.
    Noch einmal zitiert:
    "Wer das Betriebsgelände betreten will, muss einen Nachweis über seinen Impf- beziehungsweise Genesenenstatus oder einen aktuellen Negativ-Test vorlegen. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test- oder Impfangebot wahrgenommen wird."
    Quelle:
    https://www.bundesregierung.de…hutz-arbeitsplatz-1983894

    Die Vorlage eines Selbsttests reicht immer nicht aus. Ein Ungeimpfter muss einen gültigen PoC-NAT-Tests oder einen PCR-Test eines Testcenters vorlegen. Und nochmal, zweimal muss der Arbeitgeber den Ungeimpften einen Test anbieten. Den macht er unter Aufsicht beim Arbeitgeber und dieser Test zählt dann nur für das Betriebsgelände oder im Rahmen des betrieblichen Geschehens, z.B. Monteure dann bei Kundenbesuchen. Somit muss der Ungeimpfte höchstens dreimal von fünf Arbeitstagen einen Testnachweis erbringen.


    Interessant ist nämlich die 24 Stundenklausel: Der Ungeimpfte darf das Gelände vor Ablauf der 24 Stunden Gültigkeit des Tests das Betriebsgelände betreten. Wenn innerhalb dieser Zeit die Testgültigkeit abläuft, was dann? :thumbsup:

    Nein, das stimmt nicht. Der Ungeimpfte muss sich selbst um den Test kümmern. Der Arbeitgeber dagegen muss nach wie vor allen Arbeitnehmern, unabhängig von dessen Impfstatus, zwei Tests pro Woche anbieten. Ob der Arbeitgeber im Rahmen der zwei Tests pro Woche den Ungeimpften die Möglichkeit gibt, sich unter Aufsicht vor Arbeitsantritt selbst zu testen, obliegt seiner Entscheidung. Er kann auch verlangen, dass die Ungeimpften morgens mit einem bestätigten Negativtest antreten. 3 Tage pro Woche müssen diese das sowieso tun.

    Du widersprichst Dir selbst.
    Der Arbeitgeber muss dem Ungeimpften zweimal die Woche einen Selbstttest vor Ort anbieten. Die anderen drei Arbeitstage muss der ungeimpfte Arbeitnehmer selbst sich um einen Nachweis kümmern.
    Einen "Test anbieten" bedeutet nicht, den Test anzunehmen und durchzuführen. Ein Angebot kann angenommen werden, muss aber nicht. Dann müsste es heißen. Alle Arbeitnehmer müssen mindestens zweimal in der Woche eine Test vorweisen.


    Der Ungeimpfte könnte auch jeden Tag zum Testcenter gehen und das Angebot der Testung des Arbeitgebers ausschlagen.


    Und nicht vergessen: Cheffe muss sich auch testen oder er zählt zu 2G.

    Soweit im Prinzip richtig. Nur das 3G, sprich der Ungeimpfte, muss sich täglich testen. oder ein PoC -NAT-Tests höchstens 24 Stunden alt zeigen. Der Arbeitgeber muss diesen Menschen zweimal einen Test im Betrieb anbieten, also ein Schnelltest unter Aufsicht.
    Geimpfte und Genesene sind von der Testung befreit.


    Wenn nun der Arbeitgeber mehr fordert: Nun kann er ja, nur zwingen zum Test kann er einen Geimpften oder Genesenen nicht. Oder er sieht es im Arbeitsvertrag vor. Oder er geht mit seinen Angestellten Essen bei 2G+ :D


    Richtig lustig wird es nach dem Boostern.... Es gibt doch sonst keinen wirklichen Grund, die Menschen an die Nadel zu bringen.


    Und mal zitiert:
    "Wer das Betriebsgelände betreten will, muss einen Nachweis über seinen Impf- beziehungsweise Genesenenstatus oder einen aktuellen Negativ-Test vorlegen. Ausnahmen gelten nur, wenn unmittelbar vor Ort ein Test- oder Impfangebot wahrgenommen wird. Verstöße werden auf Seiten der Arbeitgeber und der Beschäftigten mit einem Bußgeld geahndet und können für Beschäftigte arbeitsrechtliche Konsequenzen haben. Arbeitgeber sind verpflichtet, zweimal pro Woche ein Testangebot zu unterbreiten."
    "Zum Schutz von Menschen, die in Pflegeeinrichtungen und Heimen betreut werden, müssen dort die Beschäftigten, auch wenn sie geimpft oder genesen sind, zusätzlich regelmäßig einen negativen Test vorlegen. Dieser Test kann als Selbst-Test ohne Überwachung durchgeführt werden."
    Quelle:
    https://www.bundesregierung.de…hutz-arbeitsplatz-1983894