Anschlussgarantie - welche bekomme ich?

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Feiertag?
  • Thomas, im Kern beziehe ich mich ja auf das Fiat Pkw Vertriebsprogramm vom 12.5-30.6.2016. Die Voraussetzungen für Endkundenfahrzeuge heißen u.a.: „CCF Meldung im System im Zeitraum vom 1.4. bis 30.6.2016.


    Die Seite mit diesen Infos hatte ich ja eingestellt hier.


    Ich denke dass ich das Glück hatte, genau in dem Zeitraum meinen Tipo erworben zu haben....(14.6.2016).

  • Jörg ich habe meinen am 23.12.2016 bekommen und weiß nicht ob es vorher oder danach eine Änderung gab, habe ja alle Unterlegen von Dir an meinen Händler weitergegeben aber seit dem ist Funkstille.....wenn die nicht wollen, werde ich die Wartungen in Zukunft in einer freien Werkstatt machen lassen.


    LG Thomas :thumbup:

  • So ein Quatsch, wenn ich Geld auf den Tisch lege, bekomme ich auch die Unterlagen,
    den Vertrag!

    Genau so sieht es aus, aber FCA scheint den Kunden gern für dumm verkaufen zu wollen. Bei einer mir bekannten Automarke, macht man das so bzw. nehmen das die Kunden hin, dass man sagt "bezahl Geld aber wehe du willst was schriftliches oder konkretes". Eine Datenpanne, ein unfähiger Mitarbeiter und du bist am ARSCH! Allein bei meinem Fahrzeug (Limousine) konnte man die Daten zur Garantieverlängerung nur im ALTEN System sehen, das die meisten Händler gar nicht mehr benutzen und noch weniger Service-Leute kenne.


    Und wie ich schon schrieb, bis zum 30.6.2016, war es ein anderes Versicherungskonzept/Anbieter und eine andere Garantie-Erweiterung (hatte ja auch einen anderen Namen). Danach wechselste man das Produkt und die Bedinungen zu den bis jetzt vorhandenen Zusatzgarantien veränderten sich. Ergo kannst du nicht einfach ein anderes Kozept mit den jetzt gültigen Bedinungen erweitern.

  • moin moin,


    mal kurz ne frage: Wieso ist das so billig? Welche Baugruppen sind denn in dieser Garantie drinnen?, gruß dome

  • Guck mal hier:


    https://www.fiat.de/ns_storage…t_07i2016_neutral_web.pdf


    2.4 BAUGRUPPEN UND BAUTEILE


    2.4.1
    Achsantrieb und -aufhängung:
    Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke (ausgenommen Manschetten), Radlager, Radnaben, elektrische und mechanische
    Differentialsperre.


    2.4.2
    Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse
    sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile (ausgenommen Dichtungen), Schwung- und Antriebsscheibe mit Zahnkranz,
    Schwingungstilger der Kurbelwelle, Steuerriemen bzw. -kette mit Spannvorrichtung und Spann-/Umlenkrolle(n), mechanische Teile des Saugrohrs,
    Turbolader mit Regelung. Sind die vorgesehenen Wechselintervalle für Steuerriemen bzw. -kette nebst peripheren Teilen nicht ein gehalten, ist
    der Garantiegeber von der Leistung frei.


    2.4.3
    Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle Innenteile, Drehmomentwandler, elektronisches Steuergerät für Automatikgetriebe, elektrohydraulische Schalteinheit.


    2.4.4 Abgasanlage
    Abgaskrümmer (ausgenommen als komplette Einheit mit Katalysator und/oder Partikelfilter), Lambdasonde (Befestigungsteile nur in
    Verbindungmit dem Ersatz einer beschädigten Lambdasonde). Keine Garantie besteht für Schäden durch Korrosion und Oxidation.


    2.4.5 Achsgetriebe
    Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb) einschließlich aller Innenteile.


    2.4.6 Bremsen
    Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Vakuumpumpe, Radbremszylinder, hydraulisch wirkende Elemente der Bremssättel, Bremskr
    aftregler, Bremskraftbegrenzer, Drehzahlsensoren, Steuergerät und Hydraulikeinheit des ABS.



    EXTENSION – NEUWAGENANSCHLUSSGARANTIEN


    2.4.7 Elektrische Anlage
    Generator mit Regler, Anlasser, elektrische/elektronische Bauteile und Sensoren der Zündanlage (ausgenommen Zündkabel, Verteile
    rkappe mit Läufer und Zündkerzen), Bauteile der Vorglühanlage (ausgenommen Glühkerzen und Sicherungen), Steuergeräte der Motorsteuerung,
    elektronische und elektromechanische Bauteile sowie Sensoren der Motorsteuerung, Verkabelung: Gedeckt ist lediglich der Kabelbaum der Motorsteuerung.
    Keine Garantie besteht für Schäden durch Korrosion und Oxidation.


    2.4.8 Fahrdynamiksysteme
    Steuergeräte und Sensoren für elektronische und elektromechanische Fahrdynamiksysteme ohne Verkabelungen und anhängende pneumatische und/oder hydraulische Einheiten.


    2.4.9
    Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Kühlerlüfter mit Regelung und Verdampfer.


    2.4.10 Komfort-Elektrik
    Heckscheibenheizungselemente (ausgenommen Glasbruch), Heizungsstellmotoren, Heizgebläsemotor mit Endstufe bzw. Vorwiderstand, Sitzheizungselemente, Zentralverriegelungsmotoren, Steuergeräte der Zentralverriegelung, Wegfahrsperre, elektrische Fensterheberantriebe, Wischermotoren, Motor und Steuergerät des elektrischen Schiebedachs, Kombiinstrument, Bordcomputer (Multifunktionsanzeige) und Bordnet
    zsteuergerät (ausgenommen jeglicher Zusammenhang mit Navigations- und Multimediaeinrichtungen), PDC-Sensoren.
    2.4.11 Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Einspritzdüsen, Einspritzventile, Vergaser.
    2.4.12 Kupplung: Geber- und Nehmerzylinder.


    EXTENSION – NEUWAGENANSCHLUSSGARANTIEN
    2.4.13 Kühlsystem
    Wasserpumpe, Wasserkühler, Kühler für Automatikgetriebe, Motorölkühler, Heizungswärmetauscher, Thermostat, Kühlerlüfter (elektrische,
    mechanische inkl. Viskosekupplung ohne Lüfterrad), Lüfterregelung, Thermoschalter.
    2.4.14 Lenkung
    Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, elektronische Bauteile der Lenkung.


    2.4.15 Sicherheitssysteme: Elektronische Sensoren und die pyrotechnischen Treibsätze sowie die Steuergeräte von Airbag und Gurtstrammer (nicht bei Schaden durch Unfallgeschehen).


    2.5 AUSSCHLÜSSE
    – Oxidations- und Korrosionsschäden (z.B. am Abgassystem);
    – Abgasanlage, gedeckt ist jedoch der Krümmer ohne Katalysatoren oder Partikelfilter;
    – Ausstattung: z. B. verchromte Teile, Zierleisten, Armauflage, Dachhimmel, Ablagefächer, Seitenverkleidung, Sonnenblenden, Getränkehalter,
    Polsterung, Innenausstattung. Diese beispielhafte Auflistung ist nicht abschließend;
    – Bremsen und Kupplung: Kupplungsscheibe, -druckplatte, Bremsbeläge, -scheiben und -trommeln, Einstellarbeiten der Kupplung und
    Bremsen;
    – Verglasung, soweit nicht Ersatz oder Instandsetzung wegen Ausfall des Heizungs- oder Antennenelements zwingend ist. Die Frontscheibe bleibt in jedem Falle ausgeschlossen;
    – Fremdteile: Teile (z. B. Zubehör, technische Nachrüstungen jeglicher Art), die nicht den Qualitätsstandards von Originalteilen
    des Herstellers entsprechen oder durch den Hersteller zugelassen sind;
    – Gummiteile: Gummidichtungen an Türen, Kofferraum und Dach; Achslager/-aufhängung, Achs- und Lenkungsmanschetten, Silentblöcke/
    -buchsen, Motorlager (ausgenommen Hydrolager), Stabilisatorlager, Querlenkerlager. Diese beispielhafte Auflistung ist nicht abschließend;
    EXTENSION – NEUWAGENANSCHLUSSGARANTIEN
    – Instandhaltung: Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten;
    – Karosserie: Ausrichtung, Korrektur und Einstellarbeiten von Karosserieteilen wie z. B. Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeugtüren, Koffer raumdeckel und Stoßstangen; Lackschäden und Rost an der Karosserie, Wassereintritt bzw. Undichtigkeiten an der Karosserie wie z. B. undichte Tür-, Schiebedach- und Fensterdichtungen oder Cabrio- und Faltverdecke;
    – Ruhedichtungen, z. B. Flach- und Papierdichtungen, die keiner Bewegungsmechanik ausgesetzt sind. Gedeckt sind jedoch z. B. Undichtigkeiten an wasserführenden technischen Einrichtungen wie Kühler, Wasserschläuche, Zylinderkopfdichtung, Heizkörper sowie der Klimaanlage (Ziffer 2.6 beachten);
    – Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, dies unabhängig von der Ursache oder der Person des Verursachers;
    – Räder: Reifen, Felgen, Radkappen, Radschrauben, Spureinstellung und Auswuchten der Reifen, Reifendruckkontrollsystemsensoren;
    – Cabrio- und Faltverdecke;
    – Glas, Gehäuse und Leuchtmittel (auch Xenonbrenner) von Scheinwerfern und Leuchten jeglicher Art;
    – Geräusche jeglicher Art;
    – Technische Aufbauten;
    – Auffüllen, Nachfüllen und Umrüsten der Klimaanlage, es sei denn, die Befüllung erfolgt im Zusammenhang mit einer ersatzpflichtigen Repara-
    tur;
    – Serienmäßiges Zubehör: z. B. Wagenheber, Feuerlöscher, Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeugsatz;
    – Verbrauchsmittel und Verschleißteile, Luftfilter, Ölfilter, Zündkerzen, Glühkerzen, Keil- und Flachriemen (Aggregateantrieb),
    Batterien, Schmiermittel,
    Frostschutzmittel, Wasser- und Waschwasserschläuche, Stoßdämpfer, Schrauben, Gewindebolzen, Muttern, Unterlegscheiben, Betriebsstoffe und sonstige Montagematerialien (Ziffer 2.6 beachten) sowie alle Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen sind;
    – Erschwerte und nicht durch Herstellervorgaben regulierte Montagekosten;
    – Autoradio, Sound-, Multimedia- und Navigationssystem, Telefon oder sonstige Sonderausstattungen wie zum Beispiel Anhängerkupplungen


    Und mein Preis galt wohl nur für 2016er Fahrzeuge in dem besagten Zeitraum - das scheint jetzt anders auszusehen. Bitte den Händler kontaktieren!!

  • Auch, wenn mir eine Erhöhung verweigert wurde, werde ich nach Ablauf der Garantie eine Gebrauchtwagengarantie abschließen.
    So habe ich zumindest auf die wichtigsten Teile Garantie.


    Zumindest im Bezug auf die wichtigsten Organe meines Kfz halte ich das für sinnvoll.

    Drei Stunden Fahrradaufkleber mit Spiritus entfernt.
    Zuerst war's langweilig, aber dann setzte sich der pinke Elefant dazu und alles war gut. :S


    Vom Panda 1.2 8V (2012) -> zum Tipo 1.4 16V (2017)

  • So ich habe mich heute auch mal um das Thema Anschlussgarantie gekümmert.
    Antonio ist ja ein EU Fahrzeug (Tschchien) und in sofern war es mir schon klar, dass ich hier in D nicht mit den übigsten Garantien ausgestattet bin. Man kann nicht auf der einen Seite mehrere Tausend Euro sparen und dann auch noch die besten Garantien haben. Wobei das lustige ist, in Tschchien hatte der Tipo als ich ihn gekauft hatte eine Garantie von 5 Jahren (zählt aber in D nicht :D , war eh klar). Habe jetzt knapp 37.000 km runter und Ende August wird mein Tipo 2 Jahre alt. Wollte also bevor ich die 40 Tsd. Marke geknackt habe mal mit Fiat reden.


    Es wird bei mir wohl auf die EXTENSION COMFORT (ohne Mobilitätsleistungen um die Kosten zu drücken) hinauslaufen. Eine rundum Sorglos Versicherung ist das aber nicht. Man muss sich je nach km-Stand an den Materialkosten beteiligen (dafür geht sie aber bis max. 200.000 km). Das gute ist, die Arbeitszeit wird zu 100 % übernommen. Kosten tut der Spass 490,--Euro für 2 Jahre ;( .
    Werde in diesen ersten 48 Monaten auf ca. 100 tkm kommen und somit muss ich mich mit max. 50% am Material beteiligen. Nicht schön, aber sicher besser als 100% plus Arbeitszeit.


    Habe mich aber auch mal im Internet informiert über "normale" Reparaturversicherungen (DEVK, Garantie-direkt usw.) Die werben mit günstigen monatlichen Beiträgen. Auf´s Jahr gerechnet liegt man da aber auch bei 200 bis 250 Euro zuzüglich Selbstbeteiligung von 100 - 150 Euro pro Fall. Also günstig sind die auch nicht. An den Materialkosten muss man sich dort übrigens auch beteiligen.
    Jetzt habe ich Zeit bis Ende August mir zu überlegen ob ich es mache und bei wem. Innerhalb der ersten 24 Monaten ist es kein Problem diese beim Fiat-Händler abzuschießen, auch der KM-Stand ist völlig egal.

  • Danke für die Info Frank


    Ist zwar ein Batzen Geld, aber mal ganz ehrlich, bevor ich das in einen Kundendienst stecke, investier ich das lieber in so ein Produkt. Wer sich denkt "ach naja so schlimm kanns ja nicht werden", hat noch nie einen Blick allein auf die Ersatzteilpreise bei Fiat geschaut und der Stundenlohn ist sowieso KFZ üblich. Das lohnt sich wirklich, sich hier abzusichern!

  • Ja, das Thema ist leidig, hoch komplex, politisch und die große ATU Werbung glauben bestimmt auch wenige, wenngleich sie wahr ist:


    Durch moderne Werkstatttechnik und die ausschließliche Verwendung von Ersatzteilen in Originalteil-Qualität können Sie Ihr Fahrzeug bei A.T.U streng nach Herstellervorgaben prüfen und inspizieren lassen. Bei einer Inspektion Ihres PKW bleibt so die Herstellergarantie in vollem Umfang erhalten. Profitieren Sie mit A.T.U zudem von günstigen Preisen!

    • Fachgerechte Inspektion streng nach Herstellervorgaben
    • erstklassiger Service dank geschultem Fachpersonal
    • Verwendung von Ersatzteilen in Originalteil-Qualität
    • Abschluß einer Mobilitätsgarantie gegen Aufpreis möglich

    Wenn Sie Inspektion und Wartung an Ihrem Fahrzeug nicht in einerVertragswerkstatt, sondern bei A.T.U durchführen lassen, bleibt dieHerstellergarantie dank der gesetzlichen Regelungen bestehen, wenn
    folgende Bedingungen erfüllt werden: Regelmäßige Inspektion nach Herstellervorgaben und Wartung müssen streng und unter der Verwendung von Ersatzteilen in Erstausrüsterqualität – wie es bei A.T.U der Fall
    ist – durchgeführt werden. Ist diese Voraussetzung gegeben, darf der Hersteller die Garantieansprüche nicht verweigern.


    Quelle: https://www.atu.de/wartung-ser…ionen/herstellergarantie/

  • GVO ist schön und gut. Aber ... Recht haben und Recht bekommen bleiben zwei Paar Schuhe. Und wenn man im Schadensfall erst durch die Instanzen muss um sein Geld/Recht zu bekommen ist das halt doof.
    Die Hersteller haben sich um das das Thema nämlich auch ihre Gedanken gemacht und wissen wie man das im eigenen Sinne unterlaufen kann. Eine Rechtsschutzversicherung kann einem zwar finanziell den Rücken frei halten, falls sie denn eine Deckungszusage geben. Der Ärger, der Aufwand und die Lauferei bleiben aber, auch wenn man schlussendlich vielleicht recht bekommt.
    Freie Werkstätten, ATU lass ich mal außen vor, sind weder dümmer noch schlechter als Markenwerkstätten. Oft haben sie sogar einen weniger engen Blickwinkel auf Probleme am Fahrzeug und finden oder reparieren Sachen mit kleinem Aufwand an welchen Markenwerkstätten trotz dicker Rechnungen scheitern.
    Ich würde mir dennoch überlegen wen ich wann für was am sinnvollsten nutze um evtuellen Problemen aus dem Weg zu gehen.

  • GVO ist schön und gut. Aber ... Recht haben und Recht bekommen bleiben zwei Paar Schuhe. Und wenn man im Schadensfall erst durch die Instanzen muss um sein Geld/Recht zu bekommen ist das halt doof.
    Die Hersteller haben sich um das das Thema nämlich auch ihre Gedanken gemacht und wissen wie man das im eigenen Sinne unterlaufen kann. Eine Rechtsschutzversicherung kann einem zwar finanziell den Rücken frei halten, falls sie denn eine Deckungszusage geben. Der Ärger, der Aufwand und die Lauferei bleiben aber, auch wenn man schlussendlich vielleicht recht bekommt.
    Freie Werkstätten, ATU lass ich mal außen vor, sind weder dümmer noch schlechter als Markenwerkstätten. Oft haben sie sogar einen weniger engen Blickwinkel auf Probleme am Fahrzeug und finden oder reparieren Sachen mit kleinem Aufwand an welchen Markenwerkstätten trotz dicker Rechnungen scheitern.
    Ich würde mir dennoch überlegen wen ich wann für was am sinnvollsten nutze um evtuellen Problemen aus dem Weg zu gehen.

    Ganz genau so sieht die Realität aus. :thumbup:

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