Ich bringe meine Fahrzeuge in die Werkstatt wo ich sie gekauft habe, bringe aber original öl und filter bzw. Pollenfilter mit, das selenia Sport-power bekommst im netz 50% billiger das lohnt sich

Anschlussgarantie - welche bekomme ich?
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Die Erweiterungsgarantie ist auch mit Vorsicht zu genießen. Da ist einiges ausgenommen.
Anscheinend hat sich der Hersteller auch erst lange bitten lassen, bei einem Tipo der knapp über 2 Jahre alt war, die gebrochene (!!!) nicht verschlissene Druckplatte der Kupplung zu bezahlen.Ist aber bei beinahe jedem Hersteller das gleiche. Kenn das noch von Opel , die sind da meiner Meinung nach noch viel rigoroser beim durchgreifen. Glaub da gab es eine Regelung, dass man insgesamt maximal 5 Tage über den Serviceterminen sein durfte, sonst gab es keine Deckung für die Rostgarantie. Bei meinem Zafira damals wurde ja quasi auch einmal rundherum lackiert, weil alle Türen und die Heckklappe rosteten. Und das war damals ein Kampf, das als Mitarbeiter zu bekommen...
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Tja....bei den Leuten, die man mit der Garantie bei Tageszulassungen beschissen hat, wirds verdammt teuer! Will man eine gleichwertige Anschlussgarantie haben, die an die 2 + 2 von Fiat heranreicht, muss man bei den Brüdern zwischen 500 und 600 Euro zahlen. Sorry das halte ich für unverhältnismäßig!
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Thomas, hast Du jetzt eigentlich Deine Anschlußgarantie abgeschlossen oder bist Du noch nicht über die 40.000 Kilometergrenze hinaus. Bei mir läuft sie jetzt seit dem 14.6. und endet dann im Juni 2020. Will mal hoffen, dass ich sie nicht benötige.... denke dass ich bis dahin dann ca. 70.000 Kilometer erreicht haben werde.
PS: bin ich jetzt der einzige mit dieser Anschlußgarantie oder wer hat die noch abgeschlossen? Will jetzt nicht extra ´ne Umfrage erstellen..... Betrifft ja auch nur die, die sich der 40.000 Kilometergrenze relativ schnell genähert haben. Leute wie Ralf sind da eher aussen vor....
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Richtig bei mir wäre das rausgeschmissenes Geld. Nach jetzt fast 2 Jahren 8077Km Laufleistung.
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Thomas, hast Du jetzt eigentlich Deine Anschlußgarantie abgeschlossen oder bist Du noch nicht über die 40.000 Kilometergrenze hinaus. Bei mir läuft sie jetzt seit dem 14.6. und endet dann im Juni 2020. Will mal hoffen, dass ich sie nicht benötige.... denke dass ich bis dahin dann ca. 70.000 Kilometer erreicht haben werde.
PS: bin ich jetzt der einzige mit dieser Anschlußgarantie oder wer hat die noch abgeschlossen? Will jetzt nicht extra ´ne Umfrage erstellen..... Betrifft ja auch nur die, die sich der 40.000 Kilometergrenze relativ schnell genähert haben. Leute wie Ralf sind da eher aussen vor....
Leider nein, laut Fiat geht das nicht zu diesem Preis und ich habe nun beschlossen keine zu machen, da ich in Zukunft die Wartungen entweder selber mache(Ölwechsel) und den Rest bei meiner freien Werkstatt......mir war es dann irgendwann zu dumm und außerdem arbeite ich ja nicht mehr im Fiat Autohaus.....bin jetzt bei 33400 KM, fahre aber zur Zeit nicht viel, da ich ja auch den Trabbi sowie nun auch meine 125er nutze, eine Nachbau der Honda Innova.
fährt sich echt schön, nur die Halbautomatik ist etwas gewöhnungsbedürftig und verbraucht keine 2 Liter......habe Sie von einen 81 jährigen Mann gekauft mit 2500 KM auf der Uhr, 11 Jahre alt für 250 Euro und außer ein paar Kampfspuren im Lack sieht Sie aus wie neu.....da musste ich zuschlagen auch wenn ich bis nach Lichtenfels fahren musste(167 KM einfach), bin schon fast 300 KM ohne Probleme gefahren....heißt Dayang 125-37 und ist echt supi....LG Thomas
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Ciao Leute, ende Februar läuft meine Garantie aus und hab knapp 27000 KM drauf.
Mein Fiat Händler hat mir jetzt eine Neuwagen-Anschlussgarantie zu gesendet mit den Preisen!
Am Freitag hab ich ein Termin um die Garantie zu verlängern.
Meine Frage ist welche tut ihr mir empfehlen nach euren Erfahrungen? -
Das ist so nicht zu beantworten.
Wichtig ist, was versichert ist, zu wieviel %!
Was sind die Ausschlusskriterien?Dann solltest du überlegen, wie lange die Versicherung laufen soll,
welche Laufleistung du haben wirst.Es gibt auch Versicherungen, die auf dem freien Markt oft günstiger sind!
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Mensch, Nino, das sind ja horrende Preise mittlerweile.
Ich habe die Extension Premium Plus Neuwagenanschlussgarantie für 24 Monate, max. 80.000 Kilometer, für 153,50€ erhalten. War wohl eine Aktion für Fahrzeuge aus dem Jahr 2016 und selbst der Fiathändler wusste davon erst nichts und musste sich in Frankfurt erst schlau machen.... Das Pendant dazu kostet jetzt nach der Preisliste 750€.....
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Guck mal hier:
https://www.fiat.de/ns_storage…t_07i2016_neutral_web.pdf
2.4 BAUGRUPPEN UND BAUTEILE
2.4.1
Achsantrieb und -aufhängung:
Kardanwellen, Achsantriebswellen, Antriebsgelenke (ausgenommen Manschetten), Radlager, Radnaben, elektrische und mechanische
Differentialsperre.2.4.2
Motor: Zylinderblock, Kurbelgehäuse, Zylinderkopf, Zylinderkopfdichtung, Gehäuse von Kreiskolbenmotoren, Ölwanne, Öldruckschalter, Ölfiltergehäuse
sowie alle mit dem Ölkreislauf in Verbindung stehenden Innenteile (ausgenommen Dichtungen), Schwung- und Antriebsscheibe mit Zahnkranz,
Schwingungstilger der Kurbelwelle, Steuerriemen bzw. -kette mit Spannvorrichtung und Spann-/Umlenkrolle(n), mechanische Teile des Saugrohrs,
Turbolader mit Regelung. Sind die vorgesehenen Wechselintervalle für Steuerriemen bzw. -kette nebst peripheren Teilen nicht ein gehalten, ist
der Garantiegeber von der Leistung frei.2.4.3
Schalt- und Automatikgetriebe: Getriebegehäuse und alle Innenteile, Drehmomentwandler, elektronisches Steuergerät für Automatikgetriebe, elektrohydraulische Schalteinheit.2.4.4 Abgasanlage
Abgaskrümmer (ausgenommen als komplette Einheit mit Katalysator und/oder Partikelfilter), Lambdasonde (Befestigungsteile nur in
Verbindungmit dem Ersatz einer beschädigten Lambdasonde). Keine Garantie besteht für Schäden durch Korrosion und Oxidation.2.4.5 Achsgetriebe
Achsgetriebegehäuse (Front- und Heckantrieb) einschließlich aller Innenteile.2.4.6 Bremsen
Hauptbremszylinder, Bremskraftverstärker, Vakuumpumpe, Radbremszylinder, hydraulisch wirkende Elemente der Bremssättel, Bremskr
aftregler, Bremskraftbegrenzer, Drehzahlsensoren, Steuergerät und Hydraulikeinheit des ABS.EXTENSION – NEUWAGENANSCHLUSSGARANTIEN
2.4.7 Elektrische Anlage
Generator mit Regler, Anlasser, elektrische/elektronische Bauteile und Sensoren der Zündanlage (ausgenommen Zündkabel, Verteile
rkappe mit Läufer und Zündkerzen), Bauteile der Vorglühanlage (ausgenommen Glühkerzen und Sicherungen), Steuergeräte der Motorsteuerung,
elektronische und elektromechanische Bauteile sowie Sensoren der Motorsteuerung, Verkabelung: Gedeckt ist lediglich der Kabelbaum der Motorsteuerung.
Keine Garantie besteht für Schäden durch Korrosion und Oxidation.2.4.8 Fahrdynamiksysteme
Steuergeräte und Sensoren für elektronische und elektromechanische Fahrdynamiksysteme ohne Verkabelungen und anhängende pneumatische und/oder hydraulische Einheiten.2.4.9
Klimaanlage: Kompressor, Kondensator, Kühlerlüfter mit Regelung und Verdampfer.2.4.10 Komfort-Elektrik
Heckscheibenheizungselemente (ausgenommen Glasbruch), Heizungsstellmotoren, Heizgebläsemotor mit Endstufe bzw. Vorwiderstand, Sitzheizungselemente, Zentralverriegelungsmotoren, Steuergeräte der Zentralverriegelung, Wegfahrsperre, elektrische Fensterheberantriebe, Wischermotoren, Motor und Steuergerät des elektrischen Schiebedachs, Kombiinstrument, Bordcomputer (Multifunktionsanzeige) und Bordnet
zsteuergerät (ausgenommen jeglicher Zusammenhang mit Navigations- und Multimediaeinrichtungen), PDC-Sensoren.
2.4.11 Kraftstoffanlage: Kraftstoffpumpe, Einspritzpumpe, Einspritzdüsen, Einspritzventile, Vergaser.
2.4.12 Kupplung: Geber- und Nehmerzylinder.EXTENSION – NEUWAGENANSCHLUSSGARANTIEN
2.4.13 Kühlsystem
Wasserpumpe, Wasserkühler, Kühler für Automatikgetriebe, Motorölkühler, Heizungswärmetauscher, Thermostat, Kühlerlüfter (elektrische,
mechanische inkl. Viskosekupplung ohne Lüfterrad), Lüfterregelung, Thermoschalter.
2.4.14 Lenkung
Mechanisches oder hydraulisches Lenkgetriebe mit allen Innenteilen, elektrischer Lenkhilfemotor, Hydraulikpumpe mit allen Innenteilen, elektronische Bauteile der Lenkung.2.4.15 Sicherheitssysteme: Elektronische Sensoren und die pyrotechnischen Treibsätze sowie die Steuergeräte von Airbag und Gurtstrammer (nicht bei Schaden durch Unfallgeschehen).
2.5 AUSSCHLÜSSE
– Oxidations- und Korrosionsschäden (z.B. am Abgassystem);
– Abgasanlage, gedeckt ist jedoch der Krümmer ohne Katalysatoren oder Partikelfilter;
– Ausstattung: z. B. verchromte Teile, Zierleisten, Armauflage, Dachhimmel, Ablagefächer, Seitenverkleidung, Sonnenblenden, Getränkehalter,
Polsterung, Innenausstattung. Diese beispielhafte Auflistung ist nicht abschließend;
– Bremsen und Kupplung: Kupplungsscheibe, -druckplatte, Bremsbeläge, -scheiben und -trommeln, Einstellarbeiten der Kupplung und
Bremsen;
– Verglasung, soweit nicht Ersatz oder Instandsetzung wegen Ausfall des Heizungs- oder Antennenelements zwingend ist. Die Frontscheibe bleibt in jedem Falle ausgeschlossen;
– Fremdteile: Teile (z. B. Zubehör, technische Nachrüstungen jeglicher Art), die nicht den Qualitätsstandards von Originalteilen
des Herstellers entsprechen oder durch den Hersteller zugelassen sind;
– Gummiteile: Gummidichtungen an Türen, Kofferraum und Dach; Achslager/-aufhängung, Achs- und Lenkungsmanschetten, Silentblöcke/
-buchsen, Motorlager (ausgenommen Hydrolager), Stabilisatorlager, Querlenkerlager. Diese beispielhafte Auflistung ist nicht abschließend;
EXTENSION – NEUWAGENANSCHLUSSGARANTIEN
– Instandhaltung: Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten;
– Karosserie: Ausrichtung, Korrektur und Einstellarbeiten von Karosserieteilen wie z. B. Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeugtüren, Koffer raumdeckel und Stoßstangen; Lackschäden und Rost an der Karosserie, Wassereintritt bzw. Undichtigkeiten an der Karosserie wie z. B. undichte Tür-, Schiebedach- und Fensterdichtungen oder Cabrio- und Faltverdecke;
– Ruhedichtungen, z. B. Flach- und Papierdichtungen, die keiner Bewegungsmechanik ausgesetzt sind. Gedeckt sind jedoch z. B. Undichtigkeiten an wasserführenden technischen Einrichtungen wie Kühler, Wasserschläuche, Zylinderkopfdichtung, Heizkörper sowie der Klimaanlage (Ziffer 2.6 beachten);
– Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, dies unabhängig von der Ursache oder der Person des Verursachers;
– Räder: Reifen, Felgen, Radkappen, Radschrauben, Spureinstellung und Auswuchten der Reifen, Reifendruckkontrollsystemsensoren;
– Cabrio- und Faltverdecke;
– Glas, Gehäuse und Leuchtmittel (auch Xenonbrenner) von Scheinwerfern und Leuchten jeglicher Art;
– Geräusche jeglicher Art;
– Technische Aufbauten;
– Auffüllen, Nachfüllen und Umrüsten der Klimaanlage, es sei denn, die Befüllung erfolgt im Zusammenhang mit einer ersatzpflichtigen Repara-
tur;
– Serienmäßiges Zubehör: z. B. Wagenheber, Feuerlöscher, Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeugsatz;
– Verbrauchsmittel und Verschleißteile, Luftfilter, Ölfilter, Zündkerzen, Glühkerzen, Keil- und Flachriemen (Aggregateantrieb),
Batterien, Schmiermittel,
Frostschutzmittel, Wasser- und Waschwasserschläuche, Stoßdämpfer, Schrauben, Gewindebolzen, Muttern, Unterlegscheiben, Betriebsstoffe und sonstige Montagematerialien (Ziffer 2.6 beachten) sowie alle Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen sind;
– Erschwerte und nicht durch Herstellervorgaben regulierte Montagekosten;
– Autoradio, Sound-, Multimedia- und Navigationssystem, Telefon oder sonstige Sonderausstattungen wie zum Beispiel AnhängerkupplungenUnd mein Preis galt wohl nur für 2016er Fahrzeuge in dem besagten Zeitraum - das scheint jetzt anders auszusehen. Bitte den Händler kontaktieren!!
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Mensch, Nino, das sind ja horrende Preise mittlerweile.
Ich habe die Extension Premium Plus Neuwagenanschlussgarantie für 24 Monate, max. 80.000 Kilometer, für 153,50€ erhalten. War wohl eine Aktion für Fahrzeuge aus dem Jahr 2016 und selbst der Fiathändler wusste davon erst nichts und musste sich in Frankfurt erst schlau machen.... Das Pendant dazu kostet jetzt nach der Preisliste 750€.....
Jörg, ja sind schon teuer für 24 Monate Comfort 690€.
Ich fahre ca.10000 Km im Jahr, ob sich das lohnt weiß ich jetzt auch nicht!?
Nachteil ist auch das man immer Inspektion verbunden bist in eine Vertragwerkstatt!
Ich weiß nicht was ich machen soll!? -
Da ich die Garantie so wie Jörg Sie hat nicht bekommen habe.....habe ich nichts gemacht und kann so die Wartungen selber machen….
LG Thomas
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Nino, und an alle: es gibt eine GVO (Gruppenfreistellungsverordnung) und diese besagt, dass auch freie Werkstätten Inspektionen nach Herstellervorgaben durchführen (können müssen, da die Hersteller die dafür nötigen Informationen zur Verfügung stellen müssen).
Hatte mal ein Interview in der ATU Zentrale in Weiden, wo man mir auch berichtete, dass es häufig nur mit Rechtsanwalt möglich sei, zeitnah an diese Informationen zu gelangen.
Ich denke aber auch, dass der Tipo seine Zuverlässigkeit beweist und wohl eine Garantie auch entbehrlich ist.... aber man schläft ruhiger mit Garantie.
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Ich kann auch ohne Garantie sehr gut schlafen Jörg....
LG Thomas
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Ich habe mir das auch lange überlegt mit der Garantie. Glaube 500 Euro sollte ich zahlen. Habe es letztendlich nicht gemacht.
Eine 100 %ige Garantie wie bei Neuwagen ist es ohnehin nicht.
Bin ich halt mal auf Risiko gegangen. Bis jetzt hatte ich nichts, Auto wird gut gepflegt vielleicht habe ich Glück und es passiert nichts. Und wenn, für 500 Euro kann man auch das ein oder andere Mal in die Werkstatt gehen.
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Bei den ganzen Ausschlüssen kann ich mir die Verlängerung auch sparen
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2.5 AUSSCHLÜSSE
– Oxidations- und Korrosionsschäden (z. B. am Abgassystem);
– Abgasanlage, gedeckt ist jedoch der Krümmer ohne Katalysatoren oder Partikelfilter;
– Ausstattung: z. B. verchromte Teile, Zierleisten, Armauflage, Dachhimmel, Ablagefächer, Seitenverkleidung, Sonnenblenden, Getränke-
halter, Polsterung, Innenausstattung. Diese beispielhafte Auflistung ist nicht abschließend;
– Bremsen und Kupplung: Kupplungsscheibe, -druckplatte, Bremsbeläge, -scheiben und -trommeln, Einstellarbeiten der Kupplung und Bremsen; – Verglasung, soweit nicht Ersatz oder Instandsetzung wegen Ausfall des Heizungs- oder Antennenelements zwingend ist. Die Frontscheibe bleibt in jedem Falle ausgeschlossen;
– Fremdteile: Teile (z. B. Zubehör, technische Nachrüstungen jeglicher Art), die nicht den Qualitätsstandards von Originalteilen des Her-
stellers entsprechenoder durch den Hersteller zugelassen sind;
– Gummiteile: Gummidichtungen an Türen, Kofferraum und Dach; Achslager / -aufhängung, Achs- und Lenkungsmanschetten, Silentblöcke / -
buchsen, Motorlager (ausgenommen Hydrolager), Stabilisatorlager, Querlenkerlager. Diese beispielhafte Auflistung ist nicht abschließend; – Instandhaltung: Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten;
– Karosserie: Ausrichtung, Korrektur und Einstellarbeiten von Karosserieteilen wie z. B. Schiebe- und Lamellendach, Verdeck, Fahrzeug-
türen, Kofferraumdeckel und Stoßstangen; Lackschäden und Rost an der Karosserie, Wassereintritt bzw. Undichtigkeiten an der Karosserie wie z. B. undichte Tür-, Schiebedach- und Fensterdichtungen oder Cabrio- und Faltverdecke;
– Ruhedichtungen, z. B. Flach- und Papierdichtungen, die keiner Bewegungsmechanik ausgesetzt sind. Gedeckt sind jedoch z. B. Undich-
tigkeiten an wasser führenden technischen Einrichtungen wie Kühler, Wasserschläuche, Zylinderkopfdichtung, Heizkörper sowie der
Klimaanlage (Ziffer 2.6 beachten);
– Verunreinigungen im Kraftstoffsystem, dies unabhängig von der Ursache oder der Person des Verursachers;
– Räder: Reifen, Felgen, Radkappen, Radschrauben, Spureinstellung und Auswuchten der Reifen, Reifendruckkontrollsystemsensoren; – Cabrio- und Faltverdecke;
– Glas, Gehäuse und Leuchtmittel (auch Xenonbrenner) von Scheinwerfern und Leuchten jeglicher Art;
– Geräusche jeglicher Art;
– Technische Aufbauten;
– Auffüllen, Nachfüllen und Umrüsten der Klimaanlage, es sei denn, die Befüllung erfolgt im Zusammenhang mit einer ersatzpflichtigen
Reparatur;
– Serienmäßiges Zubehör: z. B. Wagenheber, Feuerlöscher, Warndreieck, Verbandskasten, Werkzeugsatz;
– Verbrauchsmittel und Verschleißteile, Luftfilter, Ölfilter, Zündkerzen, Glühkerzen, Keil- und Flachriemen (Aggregateantrieb), Batterien,
Schmiermittel, Frostschutzmittel, Wasser- und Waschwasserschläuche, Stoßdämpfer, Schrauben, Gewindebolzen, Muttern, Unterleg- scheiben, Betriebsstoffe und sonstige Montagematerialien (Ziffer 2.6 beachten) sowie alle Teile, die im Rahmen der vom Hersteller des Fahrzeugs vorgeschriebenen Wartungs- und Pflegearbeiten auszutauschen sind;
– Erschwerte und nicht durch Herstellervorgaben regulierte Montagekosten;
– Autoradio, Sound-, Multimedia- und Navigationssystem, Telefon oder sonstige Sonderausstattungen wie zum Beispiel Anhänger-
kupplungen;https://www.fiat.de/content/da…sion_Garantieheft_RZ2.pdf
Einiges logisches dabei (klassische Verschleißteile) aber auch einiges, was gerne kaputt geht und richtig Asche kostet: z.B. (Xenon-)Scheinwerfer oder Multimedia ála Uconnect.
Mit „Geräusche jeglicher Art“ könnte man sicher auch schon mal einiges im Vorfeld ausschließen.
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@ nino,
hoffentlich hat du gesehen, dass die Liste den Stand aus dem Jahr 2015 hat.
Ob das die Preise noch gelten?Gruß, michl
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Ich habe die Garantie nicht verlängert, sind mir zu viele Ausschlüsse!
Habe es nie bereut, die richtigen Wehwehchen fangen bei Fiat auch erst
nach 5 Jahren an. -
@ nino,
hoffentlich hat du gesehen, dass die Liste den Stand aus dem Jahr 2015 hat.
Ob das die Preise noch gelten?Gruß, michl
@michl hatte ich nicht gesehen, Danke !
Morgen gehe ich mal hin und höre mir alles an, wenn Sie mir ein gutes Angebot machen werde ich zu schlagen, sonst mach ich keine Verlängerung! -
Meinen Fiat Ulyssee hatte ich am längsten fast 9 Jahre.....außer Bremsen und Reifen sowie Scheibenwischer auf über 100000 KM keine Vorkommnisse …..der Auspuff war noch der 2., Edelstahl hält halt länger......das Auto fährt heute noch und ist nun schon 19 Jahre …...hat ein Lehrerehepaar gekauft.....
alle anderen Fiats wurden spätestens nach 3 Jahren verkauft.....da war bis auf einmal ne Kopfdichtung nichts großes …..
Mal schauen wie sich mein Karl so schlägt
LG Thomas
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