Die sind aber nicht erlaubt oder? Wie ist das so in der StVZO?
Laut Verordnung sind die LED-Lampen alle nicht erlaubt, außer solche wie z.B. für die Kennzeichenbeleuchtung UNTER DER VORAUSSETZUNG das eine E-Prüfung und -Kennzeichnung vorliegt, sprich auf der Leuchte "aufgedruckt" (eher eingeprägt) ist!
Gruß, Matze



Ich bin sonst auch ein Vertreter legaler Sachen. Die Rückfahrscheinwerfer sind aber selten in Gebrauch im Gegensatz zur restlichen Beleuchtung. Dort würde ich auch keine „Experimente„ machen. Die Rückfahrleuchten mancher Premium Modelle brennen einem regelrecht die Netzhaut weg. Von daher ist sowas heutzutage nicht mehr so auffällig.