Die sind aber nicht erlaubt oder? Wie ist das so in der StVZO?
Laut Verordnung sind die LED-Lampen alle nicht erlaubt, außer solche wie z.B. für die Kennzeichenbeleuchtung UNTER DER VORAUSSETZUNG das eine E-Prüfung und -Kennzeichnung vorliegt, sprich auf der Leuchte "aufgedruckt" (eher eingeprägt) ist!
Gruß, Matze