❗❗❗460,- Schweizer Franken Strafe❗❗❗
Danke liebe Schweiz
Gestern wurde ich auf der Durchreise durch unser Nachbarland Schweiz von einem freundlichen Kantonspolizten angehalten weil ich die Abreissleine meines Wohnwagens, wie ich es mal in der Fahrschule gelernt habe, mit einer Schlaufe über die Anhängerkupplung gelegt hatte. Der freundliche Gesetzeshüter hat mich darauf hingewiesen dass es seit 01. November 2014 eine Änderung der EG Richtlinie 94/20/EG gab. Seitdem ist das Anbringen der Abreissleine so wie ich es gemacht hatte nicht mehr erlaubt. Die Abreissleine muss an einer Öse in der Anhängerkupplung eingehakt sein.
❗❗❗DIESER BIS DAHIN MIR NICHT BEKANNTE UMSTAND IST BEI UNSEREN LIEBEN EIDGENOSSEN EINE STRAFTAT UND KOSTET 460,-- SFR❗❗❗und kann man mit Kreditkarte bezahlen
Übrigens wurde direkt vor mir und auch hinter mir jeweils ein deutsches Gespann mit dem selben Vergehen angehalten ( macht 1.380,-- SFR in 15 Minuten in die Staatskasse unseres "armen Nachbarlandes")
HERZLICHEN DANK LIEBE SCHWEIZ, aber wenn es sich für mich irgendwie in Zukunft vermeiden lässt, werde ich keinen Fuß bzw. Reifen mehr in euer so tolles Land setzen❗
(Da ich vermute dass es viele Autofahrer gibt, die sich wie ich unbewusst strafbar machen und ich unserem lieben Nachbarland nicht noch mehr so durch Abzocke eingenommenes Geld in den Staatskassen gönne, darf dieser Beitrag gerne geteilt werden)
...und speziell für diejenigen, die kommentieren, dass man sich vorher informieren soll, kann ich nur sagen, dass ich beim ADAC, wo ich meine beiden Vignetten gekauft habe, weder diesbezüglich mündlich auf diese Regelung angesprochen wurde, noch es in der schriftlichen Reiseinformation zur Schweiz, aus April 2017, zu entnehmen war. Auch Google brachte beim Thema "mit Wohnwagen in der Schweiz" im April 2017 keine Treffer die auf dieses Thema hingewiesen hätten. Dies hat sich nun wohl unter anderem Dank dieses Posts geändert
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