Zuglasterhöhung am Kombi

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Feiertag?
  • Moin,


    Nein noch nicht, die Federn in der Signatur sind vom Punto.
    Aber die für den Tipo liegen schon in der Ecke.
    Aber die von SK, haben mir erzählt als ich ihnen sagte das ich Tieferlegen möchte, kein Problem mit Tieferlegung, erst die Zuglast Erhöhung eintragen lassen und dann Tieferlegung eintragen.
    Ich hab ja noch nicht mal ein Gutachten von SK bekommen, nur die Eintragung nach Paragraph 13.
    Da es wie sie von SK sagten, bei einem Neufahrzeug keine weitere Vorführung beim TÜV benötigt und man deshalb direkt die Eintragung nach §13 zugeschickt bekommt, mit der man nur noch zur Zulassung zum eintragen muss.
    Toll so eine Verarsche, hab ich gerade das Gefühl.
    Bei denen alles kein Problem, könnt gerade echt kotzen.
    Bin aber schon fast am überlegen, ob ich es überhaupt Eintragen lasse die Erhöhung oder ich doch nen etwas leichteren WW nehme. Weil tiefer sollte der Tipo schon werden.
    Fragen über Fragen, werde mit denen nochmal telefonieren und nachhaken.
    Und wenn war es teures Lehrgeld :1f614:
    LG Marcus

  • Moin,


    na das ist ja schon grenzwärtig. Das funktioniert definitiv wenn Du erst die Zuglasterhöhung und dann die Federn eintragen lässt. Nur: legaler wird es dadurch ja nicht. Spricht ja schon Bände, dass Du erst das Eine und dann das Andere eintragen lassen sollst. Wenn beides zusammen zulässig wäre, könnte man es doch auch zusammen machen lassen......


    Noch ein Hinweis:Wenn Du tieferlegst, achte auf die Höhe des Kupplungskopfs der AHK, sonst steht der Wowa - trotz richtiger Beladung - immer schief und beim TÜV alle zwei Jahre ist der Prüfer (theoretisch) verpflichtet die Höhe des Kugelkopfs zu messen (Auch bei der Abnahme der Federn - muss doch nach Einbau vorgeführt werden oder?). Ist dieser zu tief ist das ein schwerer Mangel und es gibt keinen TÜV. Muss allerdings sagen, habe das bisher erst zweimal erlebt, dass beim TÜV tatsächlich die Höhe des Kugelkopf gemessen wurde...manche Prüfer sind päpstlicher als der Papst, andere interessiert es nicht.


    Eine letzte Anmerkung, und nein, ich will Dir nicht den Tag versauen: Die ABE für die AHK gilt auch nur bei einem serienmäßigen Fahrzeug und erlischt bei Änderungen am Fahrwerk. Ob es jemals jemanden interessiert, sehr fraglich. Nur wenn die Versicherung einen großen Schadensfall regulieren muss (meistens Unfälle mit Personenschäden) krempeln die alles auf links und suchen den Stecknadelkopf im Heuhaufen. ABER: Wenn die AHK bei der Abnahme der Federn durch den TÜV bereits montiert ist, kann Dir da später keiner einen Strick draus drehen.


    Nicht falsch verstehen, bin definitiv weder Oberlehrer noch möchte ich hier Sachen höher hängen als nötig. Mir war das auch alles immer ziemlich schnuppe - bis ich das von meinem Nachbarn mitbekommen habe, wie sie ihn systematisch demotiert haben wegen einer - aus Sicht eines Laien - Lapalie. Und da ging selbst mir schon - sorry - der Arsch auf Grundeis. Abgesehen davon, ein Unfall mit Gespann geht selten glimpflich aus, das möchte ich nicht erleben.


    Gruß


    eOnkel

    Fiat Tipo Lounge 1.4 16v - gelato :)
    Fiat 500 facelift 1.2 8v - gelato ;)
    Abarth 595 Turismo facelift - klein, schnell, geil 8o

    Einmal editiert, zuletzt von eOnkel ()

  • Moin, so gestern habe ich mich mit einem Prüfer vom TÜV Nord unterhalten.
    Da ich ja bei A.. arbeite, haben wir ja täglich welche da.
    Und dieser gute Mann macht ausschließlich Änderung Abnahmen jeglicher Art.
    Habe ihm meine TÜV Süd Bestätigung zur Zuglasterhöhung gezeigt und der sagte sofort super brauchst du nur noch in die Papiere eintragen lassen.
    Dann hab ich ihn gefragt, was der Satz mit der FZG würde nicht besichtigt zu bedeuten hat.
    Er hat mir erklärt, daß es sich hier um eine Änderung der Zuglast ohne eine technische Änderung am Fzg handelt und es ein Neufahrzeug ist, es da nichts zu besichtigen gibt.
    Punkt eins erledigt so wie es auch SK sagte.
    Dann habe ich ihn darauf angesprochen, da das Gutachten auf das sich diese Eintragung basiert, welches 2017 in Österreich erstellt wurde, sich auf ein FZG mit Orginal Fahrwerk bezieht und wie es mit einer späteren Tieferlegung verhält.
    Er sagte zu mir er sieht da kein Problem, da es sich bei einer Tieferlegung lediglich um eine Änderung der Höhe des FZG hält und die Federn die da rein kommen ja die gleichen Achslasten wie die Originalen haben und das sich solche Gutachten immer erstmal auf das Orginal Fahrzeug beziehen, weil sie 2017 bei diesem Gutachten aus Österreich ja nicht alle Eventualitäten wer was verbaut hat einbeziehen können.
    Und da sich die Achslasten nicht ändern, ändert sich auch nichts in Sachen AHK außer die Höhe.
    Dann dürfte ja kein Tiefergelegtes FZG ne AHK haben und da kenn ich genug von.
    Also sagt er auch Zuglasterhöhung eintragen lassen, federn einbauen und auch normal nach 19.3 Eintragen und fertig.
    Genauso wie es SK sagte.
    Und das mit dem kugel Kopf weiß ich, habe schon die aktuelle Höhe gemessen und komme bei Tieferlegung bei weitem nicht darunter.
    LG und schönen Sonntag

  • Prima, na dann ist doch alles gut. Warum beides nicht gleichzeitig eingetragen wird, bleibt mir trotzdem schleierhaft.


    Egal, Hauptsache es funzt.


    Viel Spass damit


    Gruss


    eOnkel

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