weiß zwar nicht wie das in Deutscheland ist, aber bei uns in Österreich bestätigt die Werkstatt mit ihrem Stempel im Serviceheft die Wartung und somit auch das Öl nach Herstellervorgaben eingefüllt zu haben.
So bleibt bei uns die Garantie auch aufrecht, wenn der Wagen in einer freien Werkstatt gewartet wird (ich glaub das ist sogar EuGh-Urteil?!)
So, wenn nun von der Werkstatt was gemacht wurde, was nicht den Vorgaben des Herstellers entspricht und wird dies durch den Händler nachgewiesen, haftet die freie Werkstatt.