Tagesfahrlicht

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Feiertag?
  • Meine E-Klasse aus 2018 hat mit Tagfahrlicht nur zusätzlich hinten die Lichter an, wenn es dämmert oder stark bewölkt ist. Ist es hell genug, sind nur die LED-Streifen vorne an.

    Ist dann wohl das i tüpfelchen. Ansonsten hatten die neuzulassungen vor 2016 nur tfl vorne. Bei der eu hat man dann gemerkt das dass ja doch Quark is wenn im dämmerungsbereich das Auto von hinten nicht sichtbar ist. Danach wurde es dann für hinten und vorne pflicht.


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  • Das ist auch erst seit 2016 pflicht in allen Neuwagen.
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    Wo bitte steht das mit der Tagfahrlichtpflicht HINTEN? Fände ich gut, allein fehlt mir der Glaube.



    Es ist noch nicht mal Pflicht die vorderen Tfl zu nutzen an PKW/LKW... Voll bekloppt aber wahr.

  • Seit 2012 gibt es in Deutschland die Pflicht des Tagfahrlichts für Neufahrzeuge, nur Autos!
    Eine Pflicht des rückwärtigen Tagfahrlichtes gibt es lt. StVO nicht!
    Ältere Fahrzeuge müssen nicht nachgerüstet werden.
    In Deutschland gibt es auch keine Pflicht zur Nutzung des Tagfahrlichtes.
    In Österreich wurde 2008 die Pflicht zur Nutzung wieder abgeschafft,
    weil die Unfälle sich erhöht haben.


    Mein 500X gebaut 10.2016 leuchtet hinten leider nicht!

    Pessimisten stehen im Regen, Optimisten duschen unter den Wolken.
    Manchmal höre ich auch auf den Namen Gerd ;)

  • Sag ich doch, voll bekloppt hier in D.


    Ich muss direkt mal schauen beim Tipo, ob da tatsächlich hinten Licht an ist beim Zündung einschalten, wenn es draußen hell ist.

  • Das Zauberwort heißt in diesem falle auch nicht StVO. Sondern stvzo in Verbindung mit der eg typGenehmigung und damit einhergehend eg typharmonisierung. In der StVO wirste dazu nix finden weil es keine verhaltensanordnung ist sondern eine bauanweisung wie ein Produkt bzw. Produktteil gefertigt zu sein hat. Fakt ist dadurch auch das es keinen Sinn einer nutzungsanordnung von tfl gibt. Wozu auch, wenn ab 2012 (nur vorn) bzw. ab 2016 (hinten und vorn) sich das tfl eh nur nicht abschaltbar nutzen lässt, Ergo eh immer an is.


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  • Oha, na das ist ja mal umfassend erklärt. :thumbup:


    Gibt es reines Standlicht eigentlich auch noch ?
    Hab noch gar nicht danach gesucht... :rolleyes:

    ***********************************************************
    Versuchungen sollte man nachgeben. Wer weiß, ob sie wiederkommen!
    **************************************Oscar Wilde***********

  • Richtig, natürlich StVZO und da wird in §51 bis §53 kein rückleuchtendes Tagfahrlicht vorgeschrieben!
    Die Nutzungspflichten werden in der StVO §17 geregelt.
    Die Nutzung ist somit nicht Pflicht, außer Motorräder §17 Abs.2.


    Die Beschaffenheit, Anforderungen, Testverfahren usw. des Tagfahrlichtes wird in dem europäischen Amtsblatt
    UN/CE Regelung Nr. 87 beschrieben, nur diese ist rechtsverbindlich.
    Auch dort steht nichts von Tagfahrlicht Rückleuchte.


    Kannst du mir mal die UN/CE Regelung zeigen, wo die Tagfahrlichtrückleuchte verpflichtend ist?


    Kann mir nicht vorstellen, das Fiat mir einen Wagen verkauf hat, der gegen die UN/CE verstößt!

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  • Machen wir es mal kurz. Alle hersteller richten sich bei neufahrzeugen nach der aktuellen eu Richtlinie und deren höchsten Standards. Verabschiedet euch von Deutschland und seinen Gesetzen. (Zumindest kopfmäßig mal kurz). Alle hersteller bauen ihre Autos so das sie auf den entsprechenden kernmärkten schnell vermarktbar sind ohne sich auf großartige Änderungen beim ausliefern auf die länderspezifischen Regularien konzentrieren zu müssen. Wie ich schon schrieb, gibt es in der StVO keinen Verweis zu den hinteren rückleuchten als tfl. Wenn ich pflicht Rede meine ich in der Regel wie auch oben schon öfter erwähnt die eu und ihre gesetzgebungen. Hier gilt dann eben die höchste anzunehmende norm. Der murks dabei ist ja nur das am ende trotzdem noch jedes Land es so machen kann wie es es möchte. So behalten sich die skandivanischen Länder z.b. vor, tfl vorne und hinten als verpflichtend an zusehen. Im umkehrschluss ist in schweden das fahren ohne hintere tfl nicht gestattet in Deutschland schon. Nach welcher regel würdest du also ein Auto bauen ohne weitere Arbeit damit zu haben? Vermtl. Nach nördl. Standard. D.h. du baust ein Auto und kannst es überall ohne Umbau fahren. Ganz einfach. Desweiteren gab es 2017 für Deutschland in der tat die gesetzgebung mit den Motorrädern und hintere tfl. Wonach man eigtl. Damit rechnete das dass dann wohl auch bald autos in D treffen würden. In diesem sinne. Seid froh das euer Auto der norm vorraus ist und nicht umgekehrt. ;)


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  • Das Zauberwort heißt in diesem falle auch nicht StVO. Sondern stvzo in Verbindung mit der eg typGenehmigung und damit einhergehend eg typharmonisierung. In der StVO wirste dazu nix finden weil es keine verhaltensanordnung ist sondern eine bauanweisung wie ein Produkt bzw. Produktteil gefertigt zu sein hat. Fakt ist dadurch auch das es keinen Sinn einer nutzungsanordnung von tfl gibt. Wozu auch, wenn ab 2012 (nur vorn) bzw. ab 2016 (hinten und vorn) sich das tfl eh nur nicht abschaltbar nutzen lässt, Ergo eh immer an is.
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    Nix Zauberwort. Noch sind wir hier in D und es werden weiterhin Kfz gebaut und zugelassen, auch neu typisiert, ohne hinteres Tfl. für den deutschen Markt. Mannomann....

  • Gibt es eigentlich überhaupt eine Tagfahrlichtrückleuchte?
    Oder wird einfach die Rückleuchte eingeschaltet?
    Wenn ja, wäre ja nur ein Softwareupdate nötig damit beim
    aktiven Tagfahrlicht auch die hinteren Lampen leuchten.

    Genauso ist das beim Tipo. Es leuchten einfach die 6 Glühobstteile des normalen Rücklichtes.

  • Nix Zauberwort. Noch sind wir hier in D und es werden weiterhin Kfz gebaut und zugelassen, auch neu typisiert, ohne hinteres Tfl. für den deutschen Markt. Mannomann....

    An dir ist glaub ich einiges europapolitisches vorbei gegangen oder?
    Btw. Deutschland Deutschland über alles, ist vorbei. So blöd wie du das auch finden magst. Manoman....


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  • Genauso ist das beim Tipo. Es leuchten einfach die 6 Glühobstteile des normalen Rücklichtes.

    o.k. dann frage ich mal in Italien nach einem Softwareupdate für meinen X.
    Die werden sich freuen, mal wieder von mir zu hören!

    Pessimisten stehen im Regen, Optimisten duschen unter den Wolken.
    Manchmal höre ich auch auf den Namen Gerd ;)

  • Oha, na das ist ja mal umfassend erklärt. :thumbup:


    Gibt es reines Standlicht eigentlich auch noch ?
    Hab noch gar nicht danach gesucht... :rolleyes:

    Nein, der Tipo hat kein gesondertes Standlicht mehr. Weder der Lichtschalter verfügt über eine solche Funktion, noch sind in den Scheinwerfern spezielle Standlichtbirnchen vorhanden, so wie das bis vor wenigen Jahren noch bei allen Autos Standart war.

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