Beiträge von Al Dente
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Einen schönen Samstag und ein schönes Wochenende Euch allen.
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...kleines Abendbrot, Gläschen Pinot und ein gutes Buch empfehle ich für den Rest des Abends.

Danke. So werde ich das machen.
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Update von unserer Baustelle: Fenster und Türen im DG und OG sind soweit ausgetauscht. Jetzt müssen die Maler die Rolladenkästen neu einputzen. Dann Wohnung putzen und alles wieder einräumen.
Ab Morgen Beginn Fenstertausch im EG. Was für Zeiten.Wenigstens kann ich jetzt wieder halbwegs an den PC.
Gruß
KHP.S. @Rob1974. Geht's bei Euch auch voran, Rob?
Toi toi toi Karlheinz. Wir haben in unserer Villa Paradiso vor 5 Jahren alle Fenster und Außenglastüren gegen Neue mit Dreifachverglasung austauschen lassen. War aber mitten im Hochsommer und von daher problemlos. -
So, endlich Feierabend. Bin seit 5:30 Uhr auf den Beinen.

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So, guuude Nacht Euch allen. Zeit für den Schlafmatratzenhorchdienst.

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Ja genau so wird es bei uns auch gemacht Klaus
Ist bei vielen so. Was hier in der Diskussion halt immer noch von einigen missverstanden wird ist das Anbieten von Tests und das Durchführen von Tests. Die Verpflichtung für das Anbieten von Tests besteht darin, jedem Beschäftigten mindestens 2 Tests pro Woche zukommen zu lassen, in der Regel sind das Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung. Diese Tests können die Beschäftigten dann alleine im stillen Kämmerlein, zuhause oder sonstwo durchführen, um für sich daraus abzuleiten, ob sie sich eventuell infiziert haben. Keinesfalls besteht aber die Verpflichtung zur Einrichtung einer Teststelle zur Durchführung von Tests innerhalb des Betriebs. Manche Betriebe machen das zwar, müssen sie aber nicht. -
Jörg das bestimmt hilft bestimmt , altes Hausmittel

Eine Flasche Killepitsch habe ich von Dir noch vorrätig. Danke nochmal für den Bringservice.
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Feierabend mache ich jetzt.

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Ich habe keine Ahnung wie das am Arbeitsplatz sonst so gehandhabt wird.
Daher kann ich nur für mich sprechen. Alle nicht vollständig geimpfte Mitarbeiter werden täglich vor Dienstantritt in meinem Betrieb getestet bzw. brauchen ein aktuelles Testergebnis. Bei geimpft und geboosten Mitarbeiten entfällt die Testpflicht. Jedoch freiwillig ist es jederzeit möglich sich testen zu lassen.
Es dürfte sich die Waage halten. In vielen Betrieben wird es so gehandhabt wie Du schreibst Ralf, in vielen anderen wird es so gehandhabt, dass den Beschäftigten pro Woche zwei oder sogar mehr Antigen-Schnelltests zur Selbstanwendung kostenlos zur Verfügung gestellt werden, diese Tests im Betrieb jedoch nicht unter Aufsicht durchgeführt werden. Diese nicht unter Aufsicht durchgeführten Tests gelten dann als nicht zertifizierter Testnachweis, und so müssen die Beschäftigten vor dem Betreten des Betriebs ihr Impf- oder Genesenenzertifikat bereithalten oder die Ungeimpften an allen Arbeitstagen einen zertifizierten Negativtest mitbringen. -
Wir haben gestern die ersten aus dem Süden zurückgekehrten Kranich-Formationen gesehen... zuerst gehört und dann gesehen. Tolles Naturspektakel.
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Wir gucken heute Abend Spider-Videos vom Bilster Berg, ganz privat.

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Warum wird nicht in Deutschland gefahren?
Nach meinem Kenntnisstand aus finanziellen Gründen. Den teuren F1-Zirkus kann sich hierzulande kein Veranstalter mehr leisten. -
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Nach dem Frühstück eine grooooße Hunderunde im Schnee.
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Gude Morsche an diesem schönen Sonntag...
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Jeder liest und versteht nur das, was er lesen und verstehen will.
Habe ich ja schon mehrfach hier geschrieben.In dem Post steht doch alles drin, man muss es nur richtig lesen, das gelesene verarbeiten und verstehen...

Ich habe auch nichts anderes geschrieben. Selbstverständlich müssen nach wie vor mindestens zwei kostenlose Tests pro Woche angeboten werden. Darum ging es aber doch gar nicht.Es ging darum, ob eine gesetzliche Verpflichtung besteht, dass der Arbeitgeber Ungeimpfte zu Testzwecken in den Betrieb lassen MUSS oder "an der Pforte" testen lassen MUSS. Und diese gesetzliche Verpflichtung besteht eben nicht.
In dem von DrFiat verlinkten Text wird zwar die Ausnahme erwähnt, dass ungeimpfte Arbeitnehmer zu Test- und Impfzwecken den Betrieb betreten dürfen, aber: Der Arbeitgeber kann diese Ausnahmeregelung für seinen Betrieb anwenden, muss er aber nicht. Es ist ihm auch gar nicht zumutbar, Test- oder Impfstellen in seinem Betrieb einzurichten. Wenn der Arbeitgeber groß genug ist und hierfür sogar Personal vorhält (Siemens macht das zum Beispiel), dann kann er von der Ausnahmeregelung Gebrauch machen. Ansonsten kann er sich darauf berufen, dass Ungeimpfte nur mit zertifiziertem Testnachweis den Betrieb betreten dürfen.
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Positiv denken.und ne Runde 124er immer wenn's juckt im rechten
Fuß ,habe ich heute auch gemacht mit dem 1750tbi 

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Risikogruppe?
Ja, leider nach wie vor. Immer noch die Krebsgeschichte.