Naja, da ich ja die 13 ner Abnahme direkt bekommen habe, brauch ich ja nur zur Zulassung damit und die Federn ist eh ne 19.3 er und den Zettel musst ja nur mitführen bei deinen Papieren im FZG.
Danke ja das wird schon werden
Beiträge von Marcdo70
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Moin,
na das ist ja schon grenzwärtig. Das funktioniert definitiv wenn Du erst die Zuglasterhöhung und dann die Federn eintragen lässt. Nur: legaler wird es dadurch ja nicht. Spricht ja schon Bände, dass Du erst das Eine und dann das Andere eintragen lassen sollst. Wenn beides zusammen zulässig wäre, könnte man es doch auch zusammen machen lassen......Noch ein Hinweis:Wenn Du tieferlegst, achte auf die Höhe des Kupplungskopfs der AHK, sonst steht der Wowa - trotz richtiger Beladung - immer schief und beim TÜV alle zwei Jahre ist der Prüfer (theoretisch) verpflichtet die Höhe des Kugelkopfs zu messen (Auch bei der Abnahme der Federn - muss doch nach Einbau vorgeführt werden oder?). Ist dieser zu tief ist das ein schwerer Mangel und es gibt keinen TÜV. Muss allerdings sagen, habe das bisher erst zweimal erlebt, dass beim TÜV tatsächlich die Höhe des Kugelkopf gemessen wurde...manche Prüfer sind päpstlicher als der Papst, andere interessiert es nicht.
Eine letzte Anmerkung, und nein, ich will Dir nicht den Tag versauen: Die ABE für die AHK gilt auch nur bei einem serienmäßigen Fahrzeug und erlischt bei Änderungen am Fahrwerk. Ob es jemals jemanden interessiert, sehr fraglich. Nur wenn die Versicherung einen großen Schadensfall regulieren muss (meistens Unfälle mit Personenschäden) krempeln die alles auf links und suchen den Stecknadelkopf im Heuhaufen. ABER: Wenn die AHK bei der Abnahme der Federn durch den TÜV bereits montiert ist, kann Dir da später keiner einen Strick draus drehen.
Nicht falsch verstehen, bin definitiv weder Oberlehrer noch möchte ich hier Sachen höher hängen als nötig. Mir war das auch alles immer ziemlich schnuppe - bis ich das von meinem Nachbarn mitbekommen habe, wie sie ihn systematisch demotiert haben wegen einer - aus Sicht eines Laien - Lapalie. Und da ging selbst mir schon - sorry - der Arsch auf Grundeis. Abgesehen davon, ein Unfall mit Gespann geht selten glimpflich aus, das möchte ich nicht erleben.
Gruß
eOnkel
Moin, so gestern habe ich mich mit einem Prüfer vom TÜV Nord unterhalten.
Da ich ja bei A.. arbeite, haben wir ja täglich welche da.
Und dieser gute Mann macht ausschließlich Änderung Abnahmen jeglicher Art.
Habe ihm meine TÜV Süd Bestätigung zur Zuglasterhöhung gezeigt und der sagte sofort super brauchst du nur noch in die Papiere eintragen lassen.
Dann hab ich ihn gefragt, was der Satz mit der FZG würde nicht besichtigt zu bedeuten hat.
Er hat mir erklärt, daß es sich hier um eine Änderung der Zuglast ohne eine technische Änderung am Fzg handelt und es ein Neufahrzeug ist, es da nichts zu besichtigen gibt.
Punkt eins erledigt so wie es auch SK sagte.
Dann habe ich ihn darauf angesprochen, da das Gutachten auf das sich diese Eintragung basiert, welches 2017 in Österreich erstellt wurde, sich auf ein FZG mit Orginal Fahrwerk bezieht und wie es mit einer späteren Tieferlegung verhält.
Er sagte zu mir er sieht da kein Problem, da es sich bei einer Tieferlegung lediglich um eine Änderung der Höhe des FZG hält und die Federn die da rein kommen ja die gleichen Achslasten wie die Originalen haben und das sich solche Gutachten immer erstmal auf das Orginal Fahrzeug beziehen, weil sie 2017 bei diesem Gutachten aus Österreich ja nicht alle Eventualitäten wer was verbaut hat einbeziehen können.
Und da sich die Achslasten nicht ändern, ändert sich auch nichts in Sachen AHK außer die Höhe.
Dann dürfte ja kein Tiefergelegtes FZG ne AHK haben und da kenn ich genug von.
Also sagt er auch Zuglasterhöhung eintragen lassen, federn einbauen und auch normal nach 19.3 Eintragen und fertig.
Genauso wie es SK sagte.
Und das mit dem kugel Kopf weiß ich, habe schon die aktuelle Höhe gemessen und komme bei Tieferlegung bei weitem nicht darunter.
LG und schönen Sonntag -
Mach das
Hast Du andere Federn / Fahrwerk in Deinem Tipo verbaut? (Deine Signatur) Sind die Federn eingetragen, bzw. hat SK diesen Umbau berücksichtigt UND mit in das Gutachten mit aufgenommen? Wenn nicht, solltest Du da dringend nochmal ran, da das Gutachten nur bei einem serienmäßigem Fahrzeug gültig ist. Ohne das ist das Gutachten ungültig. Verschweigst Du es und lässt die Zugerhöhung trotzdem bei Strassenverkehrsamt eintragen ist es - im falle eines Unfalls - trotzdem ungültig, da mit dem Satz den Du oben im Bild hast "Das Fahrzeug wurde nicht besichtigt" sämtliche Sicherungsfpflichten (Verkehrssicherheit und Serienmäßigkeit) komplett auf Dich übertragen wurden.
Würde das Fahrzeug unbedingt beim TÜV vorführen und dort durch den AAP (Amtlich Anerkannten Prüfer) eintragen lassen, sonst hast Du im Falle eines Unfalls echt Ärger bis hin zum Verlust des Versicherungsschutzes da das Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis unterwegs war.Ich will das alles nicht zu schwarz malen, aber ich weis aus eigener Erfahrung (Nachbar), dass er aufgrund einer solchen Lappalie richtig Ärger nach einem unverschuldetem (!!) Unfall hatte, was ihm an Ende mehrere 10.000€ gekostet hat und Ihn fast in Existenznöte gebracht hat. Keine Erzählung und eigenes Erleben!.
Nix für ungut.
MarcMoin,
Nein noch nicht, die Federn in der Signatur sind vom Punto.
Aber die für den Tipo liegen schon in der Ecke.
Aber die von SK, haben mir erzählt als ich ihnen sagte das ich Tieferlegen möchte, kein Problem mit Tieferlegung, erst die Zuglast Erhöhung eintragen lassen und dann Tieferlegung eintragen.
Ich hab ja noch nicht mal ein Gutachten von SK bekommen, nur die Eintragung nach Paragraph 13.
Da es wie sie von SK sagten, bei einem Neufahrzeug keine weitere Vorführung beim TÜV benötigt und man deshalb direkt die Eintragung nach §13 zugeschickt bekommt, mit der man nur noch zur Zulassung zum eintragen muss.
Toll so eine Verarsche, hab ich gerade das Gefühl.
Bei denen alles kein Problem, könnt gerade echt kotzen.
Bin aber schon fast am überlegen, ob ich es überhaupt Eintragen lasse die Erhöhung oder ich doch nen etwas leichteren WW nehme. Weil tiefer sollte der Tipo schon werden.
Fragen über Fragen, werde mit denen nochmal telefonieren und nachhaken.
Und wenn war es teures Lehrgeld
LG Marcus -
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Genau der Aufkleber ist entscheidend. Das Typenschild ist bei mir an der BSäule Fahrertür angebracht. Dort muss der Aufkleber durch den AAP angebracht werden und das urkundlich bestätigt werden für das Strassenverkehrsamt.Damit wird es dann offiziell und Papiere und Typenschild stimmen überein UND natürlich sofort ersichtlich in der Werkstatt. (Garantie) Ansonsten sieht oben im extrem Fall Stillegung etc.
So nochmal mit SK telefoniert. Also der Aufkleber kommt auf die B Säule, den soll ich da drauf kleben. Aber du sagst dir würde es bestätigt. Also ich hab ja nur die Eintragung von TÜV Süd mit der ich laut SK dann nur noch zur Zulassung muss.
Also Aufkleber soll ich druff kleben und dann ist gut.
Kannst mal nen Bild von deiner BSäule machen wie er bei dir klebt?
Lg -
Durch den AAP was das für eine Abkürzung?
Lg -
Da haben wir uns jetzt missverstanden. Nicht das Typenschild der AHK ist gemeint, sondern das Typenschild des Tipo muss geändert werden, sonst nützt die Eintragung in die Fahrzeugpapiere nichts (das muss das Strassenverkehrsamt übrigens auch prüfen, bevor es die Papiere ändert). Wenn Sie Dich damit erwischen, das andere Werte in den Papieren stehen als auf dem Typenschild, legen Sie das Fahrzeug still (Ist eine Muss-Bestimmung, haben da keinen Ermessenspielraum). Das ganze potentiert bei einem Unfall. Ich möchte definitiv nicht schwarzmalen, aber das wäre mir persönlich zu dünnes Eis - aber das ist wirklich nur meine ganz persönliche Meinung und jeder denkt da anders, also nicht falsch verstehen.
Welches Typenschild und wo am Tipo?
Also habe eine Eintragung nach Paragraph 13 vom TÜV Süd bekommen, wo die Änderungen unter Ziffer 22 zur Änderung der FZG Papiere benannt sind.
Damit soll ich einfach nur zur Zulassungsstelle gehen und es in den Papieren ändern lassen.
Kann dir gern mal schicken per pn.
Da ist sonst nur nen kleiner Aufkleber bei wo zuggesammtgewicht von 3340 kg steht, den ich irgendwo hinkleben muss. Muss ich nochmal nachhören wo der hin soll -
Alles gut, es wird besser werden, bestimmt
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Na dann hab ich ja noch Hoffnung das es runter geht mit dem Verbrauch.
Okay wenn ich ihn trete, dann weiß ich das der Turbo säuft.
Habe noch nen Punto Evo Sport Multiair mit gepuschten ca. 160 bis 165 PS.
Gruppe A und Box der nimmt bei normal bis zügiger Fahrt auch 8 bis 8,5 wenn ich zu Arbeit fuhr, meine Frau fährt ihn aktuell sogar unter 8 Liter und wenn ich über die Bahn mit bin bei Vollgas auch mal Richtung 13 Liter. Aber die mit Spaß.
Da kommt mein Tipo mit dem Drehmoment des Puntos aktuell nicht hinterher.
Aber mit dem Tipo schleich ich zur Zeit fast nur und da fand ich es schon hoch mit etwas über 9 sogar mal.
Naja warten wir mal ab.
Danke für die vielen Infos -
Auf dem Typenschild stehen nur die normalen Werte der Brink AHK.Die so vom Brink Werk ja dran stehen.
Der Rest, die Zuglast Erhöhung etc. dann nur im Anhang demnächst in meinem Fzg Schein. Aber ich kenn auch den Meister bei Fiat und bin sonst auch Kfzti -
Mhh, also hab hier noch nicht viel gelesen was alle so verbrauchen mit ihrem TJet.
Würde mich mal interessieren mit welchen Verbrauch ihr angefangen seit.
Meiner hat jetzt erstmal 720 km weg und ich lieg bis jetzt bei 9 Liter und fahre aktuell So gut wie kein Stadtverkehr. Auf meinem Weg knapp ca. 18km eine Strecke am Tag x 2 also, hab ich 4 Ampeln, sonst Rollen lassen und Bundesstraße mit 80 bis 120.
Hoffe der Durchschnitt geht noch runter.
Wie war es bei Euch?
LG Marcus -
Summenstrich: Es geht - und Fiat mauert natürlich wieder, wobei einem klar sein muss, dass Fiat jegliche Gewährleistungsansprüche ablehnen wird, sobald eine Erhöhung eingetragen wird. Übertrieben gesagt, wird Fiat dann immer versuchen, den Ausfall des elektrischen Fensterhebers hinten rechts auf die Zug/Stützlasterhöhung zurückzuführen......Hmm, naja mein Auto ist bei Fiat schon angelegt seit heute, wegen Software update.
Und am FZG steht ja nicht direkt dran, daß er das hat, sondern wenn nur in den Papieren.
Dann hab ich die halt mal verlegt ud nehm den Brief mit, da steht es ja nicht drin, oder
LG Marcus -
Moin Marcado70,
ja das Gutachten war von SK.Habe es bei Dekra eintragen lassen.Problem ist, dass viele Prüfer sich damit nicht auskennen oder da keinen Bock drauf haben. Habe dann einen gefunden, der dass dann problemlos eingetragen hat. Hat 32€ bei Dekra, + 5,8€ beim Strassenverkehrsamt.
Wichtig: das Gutachten ist ohne Abnahme beim TÜV/Dekra nichts wert, sprich im Falle eines Unfalls wird sogar Vorsatz unterstellt.
Ist der 1.4 16V 95PS Benziner.
Gruss
MarcHallo und Danke für die Antwort.
Habe auch mit den Jungs von SK geschrieben und telefoniert.
Da mein Tipo TJet sogar noch als neuwagen galt, 3 Mon und weniger wie 1000 km, habe ich direkt die Änderungs Eintragung nach Paragraph 13 von SK die direkt vom TÜV Süd ist bekommen. Muss also nicht nochmal extra zum TÜV oder Dekra, sondern kann damit direkt zur Zulassungsstelle. Also noch einfacher bei Neuwagen.
Habe in der Änderung, Anhängelast von 1750kg, Zuggesammtgewicht von 3340kg und Stützlast von 70kg. Alles das was ich brauchte. Muss nur noch zur Berichtigung der Papiere. Das sollte ja kein Thema mehr sein.
LG -
und so sieht das ganze dann live und in Farbe aus.
Sind heute aus dem Urlaub in den Alpen zurück....Tipo mit 1600 KG Wohnwagen am Haken und zornigen 95 PS...es funktioniert wunderbar.Hallo eOnkel,
War dein Gutachten von SK und bei welcher Prüforganisation hast du es eintragen lassen?
Hast du nen 95 PS Benziner oder Diesel?
LG