Beiträge von mosquito70

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Feiertag?

    Kleines Update.
    Ich war gestern wegen der Abholung/anlernen des neuen Funkschlüssel
    In der Werkstatt. Bei der Gelegenheit habe ich mit dem Meister über die Software des Uconnect 5 Zoll Navis gesprochen. Da die Hardware beim Tipo und dem 500x gleich ist muss es doch auch möglich sein die Navi Software mit Live Diensten und Blitzerwarner sowie die anderen Live Spielereien auf den Tipo zu bringen. Wir haben nun sowohl beim Tipo sowie heute auch beim 500x alle Softwarestände ausgelesen. Er nimmt sich der Sache nun an und meldet sich bei mir sobald er über die entsprechenden Dateien verfügt. Da ich den Mann als sehr engagiert und ehrlich kenne weiß ich das er dies auch tun wird. Das ist doch mal ein Anfang :thumbup: .

    Wir haben einen Kater der durch einen herzlosen Zeitgenosse in einen Sack gesteckt und in einer Mülltonne entsorgt wurde. Meine Frau fand in dort durch Zufall und brachte in mit zu uns. Da wir schon eine Katze hatten wollten wir ihn an eine befreundete Familie weitergeben. Ich bemerkte irgendwie das diese Katze was ganz besonderes ist und als die Bekannten bei uns eintrafen sagte ich spontan ich gebe die Katze nicht mehr her. Nun lebt Julius 4 Jahre bei uns und ist das liebste und interessanteste Tier das wir je hatten. Er lässt nie einen Zweifel daran aufkommen das er der absolute Prinz in der Familie ist. Er unterhält sich regelrecht mit uns. Wenn er Morgens aufsteht checkt er als erstes das Wetter dazu begibt er sich exakt einen Schritt vor die Tür.Bei Regen oder ähnlichen Scheußlichkeiten dreht er sofort auf dem Absatz wieder um und bleibt den Rest des Tages lieber im Haus bevorzugt erst mal neben dem Kamin. Für eine ausgewachsene Katze ist er sehr klein hält sich jedoch selbst für einen ausgewachsenen Tiger. Wenn ihm danach ist prügelt er sich sehr erfolgreich mit den Katzen in der Nachbarschaft die alle doppelt so groß sind wie er. Bei seinen Streifzügen durch den Hof marschiert er im Paradeschritt um keinen Zweifel an seiner Erhabenheit und absoluter Überlegenheit aufkommen zu lassen. Alle anderen Katzen flüchten nach Möglichkeit dann auf der Stelle oder legen sich sofort hin. Trinken will er aus Prinzip nur aus dem Springbrunnen von unserem Teich. Das Wasser mit Fischgeschmack muss wohl was ganz besonderes sein. Geschäfte werden jedoch ausschließlich im Haus auf seiner Toilette erledigt dafür kommt er extra nach hause.
    Dieses Bild entstand als Julius aus welchen Gründen auch immer beschloss ein überdimensionales Loch in unserem Garten zu graben.

    Ich möchte Euch mal etwas über Kundenservice und Kundenbindung erzählen.
    Vor einiger Zeit habe ich eine SD Karte von Samsung für 9,90 € gekauft welche nach ca. einem halben Jahr den Geist aufgab.
    Ich schrieb darauf hin den Kundenservice an.
    Kurze Zeit später rufte mich eine sehr freundliche Dame an und erklärte mir das die entsprechenden Karte zur Zeit leider nicht verfügbar sei und sie mir aus diesem Grund gerne einen 150.-€ Gutschein für den Samsung Store anbieten würde. Ich glaubte erst sie verscheißert mich.
    Kurz um es gab ein neues Smartphone für mich in das man 2 Sim Karten einsetzen kann.
    Ich bin kein großer Samsung Fan jedoch werde ich Produkte von diesem Unternehmen in Zukunft selbstverständlich wieder kaufen.
    So geht Service :thumbup: .

    Wandlung gibt's nicht mehr aber:


    "Wandlung“ bei einem Kauf- oder Werkvertrag ist dahingehend zu verstehen, dass der Vertrag aufgehoben wird. Bis zum Jahre 2001 bestand eine gesetzliche Norm, welche einem Kunden das Rückgängigmachen eines Kauf- oder Werkvertrags bei einem bestehenden Mangel ermöglichte: die Wandlung. Abgeschafft wurde dieses Recht zum 01.01.2002 durch Inkrafttreten der Schuldrechtsreform.
    Dies bedeutet jedoch nicht, dass grundsätzlich kein Anspruch auf Rücktritt von einem Kaufvertrag bei bestehenden Mängeln mehr besteht: diesbezügliche gesetzliche Regelungen finden sich im § 437 Abs. 2 BGB sowie im § 634 Abs. 3 BGB, jeweils in Verbindung mit § 323 BGB.
    § 437 Abs. 2 BGB besagt folgendes: „Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern.“ In § 634 Abs. 3 BGB heißt es: „Ist das Werk mangelhaft, kann der Besteller, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nach den §§ 636, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 638 die Vergütung mindern.“ Diese gesetzlichen Regelungen stimmen inhaltlich sehr mit jenen überein, die bezüglich der Wandlung Gültigkeit hatten.

    Ich bin weder sehr christlich noch katholisch jedoch finde ich das dieser Papst schon eine richtig coole Socke ist. Ich habe in der letzten Zeit sein Wirken und Handeln immer wieder verfolgt und muss sagen er ist mir von Grund auf sympathisch. Für den Vatikan jedoch bestimmt ein Albtraum da er alles in Frage stellt (Vatikanbank und vieles mehr). Er ist übrigens auch der erste der einen deutschen 12 Zylinder als Dienstwagen kategorisch abgelehnt hat. Meine persönliche Meinung über das wirken der Kirche ist nicht besonders hoch jedoch ziehe ich vor diesem Mann meinen Hut. :thumbup:


    OK Thema verfehlt :D .

    Ok ich bin gespannt auf deinen Bericht.
    Sollte das Autohaus nicht auf deinen Vorschlag eingehen teile Ihnen sofort mit das Du die Sache an deinen Anwalt übergibst und eine Klage gegen sie anstreben wirst.
    Nur denke daran nach 1,5 Wochen hast Du im Moment die Zeit noch auf deiner Seite.
    Ein kleines Schreiben das Du von deinem Umtauschrecht Gebrauch machst kostet dich ein paar Minuten und ein Einschreiben. Ob dies nun schlussendlich so ist wird sich zeigen. Jedoch erhöht dies gewaltig den Druck und Du kannst danach beweisen das Du es zeitnah und innerhalb der Frist angezeigt hast. :thumbup:

    Bei der Art und Weise wie dein Autohaus Dich behandelt hat <X würde ich sofort einen Anwalt einschalten. Die Klage muss sich jedoch gegen das Autohaus richten da dieses dein Vertragspartner ist. Eine Rückgabe wirst Du wahrscheinlich nicht damit erreichen jedoch wird man einen Vergleich anbieten. Du kannst auf jeden Fall so viel Druck aufbauen das sie Dir gewaltig entgegen kommen müssen.
    Den vollen Preis für eine Sache bezahlen die man so nicht bestellt hat das geht nicht.


    Was mir gerade einfällt, lt. Fiat hast Du das Recht den Tipo innerhalb 30 Tagen gegen jedes andere Auto von FCA zu tauschen wenn Du nicht zufrieden bist. Dies würde ich sofort schriftlich mitteilen. Ob Du dies dann tatsächlich machst ist erst einmal egal jedoch wurde somit die 30 Tage Frist gewahrt. Damit ist Fiat dann unter Zugzwang.
    Reagiere auf jeden Fall sofort :( .