Habe gerade mal gegoogelt.
Der einfachste Weg bei optischen Anpassung von Ihrem Kfz-Auspuff ist die Anbringung einer sogenannten Auspuffblende. Diese fungiert gewissermaßen als Maskierung für das eigentliche Endrohr und wird lediglich über dieses montiert. Eine Auswirkung auf den Sound des Fahrzeuges ist dabei in der Regel nicht gegeben.
Hierbei sollten Sie jedoch unbedingt darauf achten, dass die Blende nicht über das eigentliche Endrohrende am Auspuff übersteht. Dadurch wäre ein Verstoß gegen die festgelegten Fahrzeugmaße wahrscheinlich. Die für Ihr Auto zulässigen Werte finden Sie in der Regel in den Angaben der Zulassungsbescheinigung Teil I.
Bei einem Verstoß gegen die zulässigen Abmessungen von Fahrzeugen – ohne entsprechende Erlaubnis – können ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro und sogar ein Punkt in Flensburg drohen. Für Fahrer in der Probezeit: Dies stellt einen A-Verstoß dar!
Die Anbringung von einem Austauschendrohr ist eine weitere Möglichkeit der Änderung vom Auspuff. Hierbei wird das werkseigene Endrohr abgenommen und ein anderes Endrohr angeschweißt. Auch hier ist die Optik im Fokus des Tunings, doch auch akustische Wandlung ist so möglich.
Auspuff-Tuning: Die Polizei kann Verstöße recht schnell feststellen.
In jedem Falle bedarf es bei der Änderung jedoch gewisser Voraussetzungen, um nicht die Betriebserlaubnis aufs Spiel zu setzen. Neben der Betriebszulassung für Fahrzeugteile benötigen Ersatzrohr und Blende ein beim Kauf beigefügtes Teilegutachten. Dieses muss sodann bei der Abnahme durch eine staatlich anerkannten Prüforganisation vorgelegt werden.
Der Prüfer erstellt ein Prüfzeugnis, das darüber Auskunft gibt, dass alle Vorschriften eingehalten und der Anbau des Zubehörs entsprechend vorgenommen wurde. Das Gutachten sollte stets von einer namhaften und seriösen Prüforganisation stammen. Eine Komplettabnahme des Kfz ist – anders als bei der Einzelabnahme – nicht notwendig.
Das Prüfzeugnis sollten Sie stets bei sich führen, wenn Sie mit Ihrem modifizierten Fahrzeug unterwegs sind. Das Fehlen einer entsprechenden Bescheinigung kann Sie nicht nur 10 Euro Verwarnungsgeld kosten, sondern auch den Verlust der Fahrzeugzulassung nach sich ziehen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen wollen, sollten Sie das Zeugnis bei der zuständigen Zulassungsstelle vorlegen und die Änderungen in den Fahrzeugschein übertragen lassen.
Die Änderung bei der Anbringung eines neuen Endrohrs muss jedoch durch TÜV, DEKRA o.a. abgenommen werden. Bei Auspuffblenden ist die Abnahme in der Regel nicht zwingend notwendig.
Selbst wenn ein gültiges Gutachten vorliegt und der Anbau legal ist, gilt: Lassen Sie die baulichen Änderungen durch Wechsel des Endrohres nicht abnehmen und eintragen, können Betriebserlaubnis und Versicherungsschutz erlöschen.