Damit fährst Du aber dann ohne gültige Fahrzeugpapiere und somit auch ohne Versicherungsschutz.....
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LG Thomas
ist SO pauschal nicht korrekt!
zur Erklärung
"Tuningteile" birgt die Gefahr einer (Amtsdeutsch) "Gefahrerhöhung"
ZitatTritt der Versicherungsfall nach einer Gefahrerhöhung ein, ist der Versicherer in der Kasko-Versicherung nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versicherungsnehmer seine Verpflichtung nach § 23 Abs. 1 VVG(Gefahrerhöhung) vorsätzlich verletzt hat. Im Fall einer grob fahrlässigen Verletzung ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in einem der Schwere des Verschuldens des Versicherungsnehmers entsprechenden Verhältnis zu kürzen; die Beweislast für das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit trägt der Versicherungsnehmer (§ 26 Abs. 1 VVGLeistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung). Der Versicherer ist aber zur Leistung verpflichtet, soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Eintritt des Versicherungsfalles oder den Umfang der Leistungspflicht war (§ 26 Abs. 3 Nr. 1 VVG Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung.)
der letzte fett gedruckte Satz ist interessant. Beweislast liegt aber beim Versicherungsnehmer!
Probleme KANN es dadruch trotzdem geben.