Jetzt muss ich aber auch mal was fragen: Früher war es doch so, dass wenn ich ein Gewindefahrwerk verbaut hatte und dieses auch eingetragen wurde, wurde die eingestellte Fahrzeughöhe in die Papiere übernommenund durfte danach ohne eine weitere Abnahme durch den TÜV und Konsorten nicht nochmal geändert werden. Hat sich da irgendetwas geändert?
Davon ab, dass sich mein letztes Gewindefahrwerk nach knapp einem Jahr nicht mehr verstellen ließ, da das Gewinde vergammelt war.
Desweiteren denke ich persönlich, dass es wohl in absehbarer Zeit kein Gewindefahrwerk (mit TÜV) geben wird, da der Absatz dafür sich wohl nicht lohnen wird.
Grüße